SRG geht mit Gebühren sorgfältig um

Finanzkontrolle - Bericht zeigt aber auch Handlungsbedarf auf.

Die Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hat in einer rund zehnmonatigen Untersuchung festgestellt, dass die SRG unter Berücksichtigung der gegebenen Strukturen sorgfältig und zielgerichtet mit ihren Mitteln umgeht und mit ihren Reformen auf dem richtigen Weg ist. Der Bericht der EFK hat aber auch Handlungsbedarf zutage gefördert.

Wirtschaftlichkeitsdefizit durch dezentrale Strukturen

Aus den dezentralen Strukturen der SRG SSR resultiert ein Wirtschaftlichkeitsdefizit. Die Entscheidlogik der SRG SSR sei darauf ausgerichtet, möglichst viel dezentral zu entscheiden. Dies sei zwangsläufig mit einer Vernachlässigung von Synergien verbunden. Die EFK empfiehtl eine Zentralisierung der Entscheidungen im technisch-administrativen Bereich. Je nach Fragestellung seien dabei direkte zentrale Direktiven, zentrale Vorgaben von Rahmenbedingungen oder eine zentrale Steuerung vorzusehen. Prioritär sei das Projekt der harmonisierten Kosten-/ Leistungsrechnung.

Zudem genügen laut EFK die komplexen Strukturen der SRG den Anforderungen von Corporate Governance nicht durchwegs. Im Zusammenspiel von Trägerschaft, Gesamtunternehmen, Unternehmenseinheiten und Beteiligungen komme es teilweise zu Vermischungen von Vollzugs- und Aufsichtsfunktionen. Empfohlen wird eine Anpassungen an Anforderungen der Corporate Governance. Es sei eine Bestandesaufnahme von möglichen Interessenkonflikten bei Doppelfunktionen vorzunehmen. Einzelne Dop- pelfunktionen sind zu entflechten, meint die EFK.

Handlungsbedarf bei Finanzaufsicht

Weiter sieht die EFK auch bei der Finanzaufsicht Handlungsbedarf. Diese sei wenig wirksam und das Gebührenverfahren sei unbefriedigend geregelt. Mit den heute angewendeten Verfahren könne die Finanzaufsicht die wirtschaftliche Gebührenverwendung nicht genügend überprüfen. Die Gebührenfestsetzung trage der vergangenen und zukünftigen Leistungsentwicklung der SRG SSR nicht genügend Rechnung.

Hier schlägt die EFK einen periodischen Rechenschaftsbericht verbunden mit einer Beurteilung des Finanzbedarfs als Verbesserung vor. Die SRG soll alle vier Jahre vertieft Rechenschaft über die vergangene und zukünftige Entwicklung ihrer Leistungen ablegen. Das Verfahren zur Gebührenanpassung sei auf diesen Rechenschaftsbericht abzustimmen. Im Rahmen der Finanzaufsicht soll das UVEK die Möglichkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermehrt nutzen.

Lohn- und Arbeitsbedingungen adäquat

Die EFK stellt in ihrem Bericht weiter fest, dass die Führungsinstrumente und -prozesse der SRG SSR mit punktuellen Ausnahmen gut ausgebaut und unterhalten sind und sich auf einem mit der Privatwirtschaft vergleichbaren Stand befinden Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der SRG SSR seien insgesamt adäquat. Allerdings stellen sich laut Bericht in Einzelbereichen Fragen der Marktgerechtigkeit. Dort sei Anpassungsbedarf vertieft abzuklären.

Zudem entspricht gemäss EFK nach Abzug der Kosten der "idée suisse" der Aufwand der SRG SSR und damit die Gebührenhöhe weitgehend den Verhältnissen anderer europäischer Länder. Die SRG SSR behaupte sich im Markt gut und die Herausforderung der Neunzigerjahre mit verstärkter inländischer und ausländischer Konkurrenz sei fast durchgehend mit leicht zunehmenden Marktanteilen bewältigt worden.

SRG braucht Freiraum für Online-Strategie

Der Bericht der EFK liefert weitere interessante Erkenntnisse: Die EFK hat die Kosten des sprachregionalen Ausgleichs innerhalb der SRG SSR mit rund 42 Prozent der gesamten Kosten der SRG SSR erstmals beziffert. Die EFK hält die Online-Strategie der SRG SSR im Vergleich mit Service- public-Anbietern in anderen europäischen Ländern für zaghaft und empfiehlt, ihr genügend Freiraum zuzugestehen. Die EFK schlägt vor, zur Anpassung der Empfangsgebühren ein neues Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs und eine periodische Rechenschaftsablage einzuführen.