Die Meldung "Armin Walpen knüpft Verzicht auf Gebührenerhöhung an Bedingungen" vom 15. Juli enthielt eine missverständliche Interpretation. Armin Walpen spricht im Interview mit der Zeitschrift "L'Hebdo" zwar davon, dass "die Befreiung von der Konzessionsgebühr für die Bezüger von AHV- und IV-Leistungen" nicht Sache der SRG SSR idée suisse sei. Er wollte damit aber nicht den Eindruck erwecken, dass die Bezüger künftig Konzessiongebühren zahlen müssten. Vielmehr geht es darum, dass der Bund diese Ausfälle ausgleichen soll. Dies geschieht zu einem grossen Teil schon heute, doch erfolgte die letzte Anpassung 2003. Obwohl seither die Zahl von Beitragsbefreiten gestiegen ist, blieb die Abgeltung an die SRG unverändert.
SRG-Generaldirektor Armin Walpen falsch zitiert
Korrigendum - Meldung vom 15. Juli enthielt eine missverständliche Interpretation.