SRG muss Führung vereinheitlichen

UVEK - Konzession verlangt "klare Gewaltentrennung".

Die SRG muss auf Geheiss des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ihre Führung vereinheitlichen. Die sprachregionalen Gesellschaften sollen Kompetenzen an Generaldirektor und SRG-Verwaltungsrat abgeben. Die vorgesehenen Änderungen der Struktur sind in einem Reformpapier festgehalten, das der Verwaltungsrat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) bereits verabschiedet hat. Am 26. November solle dieses den Delegierten der Trägerschaften vorgelegt werden, bestätigte SRG-Sprecher Daniel Steiner einen Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ).

Das Papier sieht unter anderem vor, dass die Regionalratsausschüsse, die sprachregionalen Verwaltungsräte, nicht mehr wie bisher die Direktoren und obersten Kaderleute der Unternehmenseinheiten wie Schweizer Radio DRS oder Télévision Suisse Romande (TSR) selber wählen können. In Zukunft sollen sie Wahlvorschläge an den SRG-Verwaltungsrat weiterreichen können, der abschliessend darüber befindet. Die Direktoren der SRG-Sender werden entsprechend dem Generaldirektor unterstellt. Dieser hat im Gegenzug keinen Einsitz mehr in den Regionalratsausschüssen.

Grund für die Änderungen in der SRG-Unternehmensstruktur ist die vor knapp einem Jahr neu erteilte Konzession. Diese verlange eine "klare Gewaltentrennung", sagte Steiner. So soll im Gegensatz zur bisherigen Konzession der Verwaltungsrat und nicht mehr der Generaldirektor gegenüber der Konzessionsbehörde verantwortlich sein für die Leistungserfüllung der SRG. "Doppelunterstellungen, wie sie in der heutigen Struktur der Fall sind, darf es nicht mehr geben", sagte Steiner. Neu sind die Forderungen nicht. Bereits 2006 hatte die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht zur SRG festgestellt, dass die dezentralen Strukturen der SRG ein Wirtschaftlichkeitsdefizit erzeugten. Die Strukturen mit Trägerschaft, Gesamtunternehmen, Unternehmenseinheiten und Beteiligungen seien zu komplex.

Die SRG liess die Kritik vor zwei Jahren allerdings noch nicht gelten. Die dezentralen Strukturen seien staatspolitisch betrachtet und aus Sicht der Kundennähe eine Stärke, teilte sie damals mit. Das sehen noch heute offenbar die Trägerschaften in Bern/Freiburg/Wallis und der Ostschweiz so. Sie wiesen das Papier zurück. Die Gesellschaften in Zürich, Basel und der Zentralschweiz forderten Korrekturen. Die Zurückweisung habe man nicht akzeptiert, den anderen Gesellschaften sei man einen Schritt entgegengekommen, sagte Steiner.

So sei etwa die Mitsprache der regionalen Gesellschaften bei den Programmkonzepten wieder gestärkt worden. Weitgehend die Hoheit hätten die Regionalratsausschüsse auch über die Verteilung der finanziellen Mittel, die der SRG-Verwaltungsrat spreche. Scheitert das Papier trotz Anpassungen an der Delegiertenversammlung, muss die SRG das Gespräch mit dem UVEK suchen. Steiner geht allerdings dvon aus, dass das nicht nötig sein wird. (sda)