SRG will Klarheit zu Abstimmungsansprachen

Bundesrat - Mit einer Beschwerde beim Bundesgericht strebt die SRG eine Klärung an zu den umstrittenen Auftritten von Regierungsmitgliedern vor Abstimmungen.

von Nick Lüthi

Der Entscheid fiel einstimmig. Am 1. September 2022 hiessen die Mitglieder der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI eine Beschwerde gegen einen Auftritt des früheren Bundesrats Ueli Maurer auf Radio SRF gut.

Der Beschwerdeführer hatte moniert, der Auftritt Maurers im Vorfeld der Abstimmung über eine Beteiligung der Schweiz am Ausbau von Frontex widerspreche verfassungsrechtlichen Grundsätzen und verletze das Vielfaltsgebot gemäss Radio- und Fernsehgesetz.

Drei Minuten Staatsfernsehen

Das klare Verdikt der UBI hätte die SRG zum Anlass nehmen können, um den alten Zopf abzuschneiden. Seit mehr als 50 Jahren erhalten Bundesrätinnen und Bundesräte vor Abstimmungen Sendezeit bei der SRG und können ihre Argumente für oder gegen die jeweiligen Vorlagen ausbreiten. Verantwortlich für den Inhalt ist nicht die SRG, sondern die Bundeskanzlei; daher war auch schon von «drei Minuten Staatsfernsehen» die Rede.

Wie die Freiburger Tageszeitung La Liberté am Mittwoch berichtet, hat die SRG gegen den UBI-Entscheid beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Auf Anfrage von persoenlich.com bestätigt SRG-Sprecherin Sibylle Tornay den Schritt: «Die SRG hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, um den Regelungsrahmen für diese Ansprachen zu klären und genau zu wissen, was möglich ist und was nicht.» Die Einreichung erfolgte bereits im letzten Oktober. Nur hatte die SRG das bisher nicht öffentlich gemacht.

Abschaffen oder anpassen

Sollte das Bundesgericht den Entscheid der UBI bestätigen, wird die SRG die Ansprachen der Landesregierung vor Abstimmungen abschaffen oder anpassen müssen.

Kritisiert wird diese Form der Regierungskommunikation von rechts bis links. Anders als im Abstimmungsbüchlein wird den Initiativ- oder Referendumskomitees keine Sendezeit zugestanden, um der Bevölkerung ihre Argumente darlegen zu können.

Die Bundeskanzlei wiederum möchte an den Auftritten der Regierungsmitglieder in den Programmen der SRG festhalten. Man sehe keinen Grund, diese bewährte Plattform nicht mehr zu nutzen, heisst es in La Liberté.