Das St. Galler Handelsgericht hat am Freitag mehrere Klagen abgewiesen, mit denen sich Günter Heuberger, Chef von Radio und Tele Top, gegen Diffamierungen der Konkurrenz zur Wehr setzte. Die Klagen drehten sich um einen Kommentar von Gottlieb Höpli, Chefredaktor des St. Galler Tagblatts, in dem Heuberger als "Mini-Berlusconi" bezeichnet wurde. Zudem hatte Höpli Radio Top in einer Talkshow auf Tele Ostschweiz "Abfallradio" genannt. Heuberger sieht in diesen Bezeichnungen unlauteren Wettbewerb. Die Tagblatt-Gruppe mit ihrer dominierenden Stellung im St. Galler Medienmarkt gehe in unkorrekter und stossender Weise gegen Konkurrenten vor, erklärte der Top-Chef.
Das Handelsgericht war der Ansicht, Heuberger sei nicht aktiv legitimiert, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen, da er kein Wirtschaftssubjekt sei. Er könne gegen die Bezeichnung "Mini-Berlusconi" allenfalls wegen Persönlichkeitsverletzung klagen. Während die Richter "Mini-Berlusconi" für einen Medienschaffenden noch vertretbar fanden, erachteten sie "Abfallradio" im Grunde genommen als zu weit gehend und als herabwürdigend. Allerdings sei dies in einer Talkrunde geäussert worden, und es habe ein Recht zur Gegendarstellung bestanden.