Staatliche Schlichtung im Konflikt um Gesamtarbeitsvertrag

Presse-GAV - Ganz im Sinne der Mediengewerkschaften.

Im Konflikt um einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Deutschschweizer Presse wird die eidgenössische Einigungsstelle eingeschaltet. Das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat sie auf Ersuchen der Mediengewerkschaften eingesetzt. Ihrem Gesuch um Einsetzung der Einigungsstelle sei entsprochen worden, teilten die Gewerkschaften comedia und impressum am Mittwoch mit. Die Gewerkschaften strebten konstruktive Gespräche an und hofften auf dieselbe Einstellung von Seiten der Verleger, hiess es weiter.

Die Verleger hatten sich gegen die Einsetzung der Einigungsstelle ausgesprochen. Sie hatten in Zweifel gezogen, dass der GAV-Konflikt ein Fall für das "Gesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten" sei. Der Entscheid zur Einsetzung der Schlichtungsstelle sei für die Verleger indes nicht überraschend gekommen, sagte Hanspeter Kellermüller, Rechtskonsulent des Verbandes Schweizer Presse, auf Anfrage. Sie würden sich dem Entscheid fügen, seien aber skeptisch, was den Nutzen betreffe.

Laut Kellermüller will der Verband an seiner Position festhalten, wonach der Lohn der Medienschaffenden nicht in einem Gesamtarbeitsvertrag, sondern in den Unternehmen festgelegt werden soll. Die Mediengewerkschaften streben dagegen einen GAV mit Mindestlöhnen an. Die Positionen seien unvereinbar, sagte Kellermüller. Daran werde auch das Einigungsverfahren nichts ändern. Die Einigungsstelle wird lediglich vermitteln. Als Schiedsstelle könnte sie nur dann auftreten, wenn beide Seiten dem zustimmten.