Der Vertrag mit dem "Tagblatt der Stadt Zürich" wird um ein Jahr bis Ende 2017 verlängert. Der Stadtrat verschiebt die für dieses Jahr geplante Submission für das städtische Amtsblatt, weil die Rahmenbedingungen nicht klar sind. Dies teilte er am Mittwoch mit. Im Januar 2014 beschloss der Stadtrat, dass aufgrund der aktuell gültigen submissionsrechtlichen Bestimmungen eine grundsätzliche Überprüfung der Publikation amtlicher Mitteilungen vorgenommen werden müsse.
Der seit dreissig Jahren bestehende "Tagblatt"-Vertrag wurde deshalb per Ende 2016 gekündigt. Per 2017 hätte ein neuer Vertrag in Kraft treten sollen, nachdem eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt und der Auftrag neu vergeben worden wäre. Inzwischen hat der Kantonsrat im April 2015 eine Totalrevision des Gemeindegesetzes verabschiedet. Der Regierungsrat hat dann einen Entwurf einer Verordnung dazu erarbeitet und diesen im August in die Vernehmlassung geschickt.
Der Entwurf beinhaltet verbindliche Bestimmungen zur Publikation amtlicher Mitteilungen auf Gemeindeebene. Unter diesen Umständen erachtet es der Stadtrat "nicht als sinnvoll", die Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. "Für eine Ausschreibung müssen die Rahmenbedingungen klar sein", hält er fest. Die Stadt wartet deshalb ab, bis der definitive Inhalt der Verordnung des Regierungsrats zum neuen Gemeindegesetz verabschiedet und vom Kantonsrat genehmigt ist.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat den bestehenden Vertrag mit dem "Tagblatt" als städtisches Amtsblatt um ein Jahr bis 31. Dezember 2017 verlängert. Die Wochenzeitung erscheint jeweils mittwochs in einer Auflage von rund 122'000 Exemplaren. Die erste Ausgabe erschien am 23. Februar 1730 unter dem Titel "Donnerstagsnachrichten". Bereits 1863 wurde ein erster Vertrag mit der Stadt Zürich als städtisches Amtsblatt abgeschlossen. Das "Tagblatt der Stadt Zürich" gehört der Tamedia (85 Prozent) und der NZZ- Mediengruppe (15 Prozent). (sda)