Am kommenden Dienstag bespricht der Ständerat in Bern eine Ergänzung des Urheberrechts. Beim sogenannten Leistungsschutzrecht geht es um eine Abgabe von Internet-Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon an Verlage. Zeigen diese Anrisse auf journalistische Inhalte an, sollen sie das an die Medien abgelten müssen. Die NZZ sowie der «Tages-Anzeiger» berichteten am Samstag darüber. Laut Tagi empfiehlt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats dem Rat die Annahme mit 7 zu 3 Stimmen.
Laut der NZZ argumentiert der Verband Schweizer Medien in einem Brief an den Ständerat wie folgt: «Das Leistungsschutzrecht zielt auf die Verwendung redaktioneller Inhalte durch kommerzielle Plattformen ab, die heute die wertvollen schweizerischen Medieninhalte ohne Entschädigungspflicht für ihr Werbegeschäft nutzen.» Es gehe um die Frage eines fairen Wettbewerbs. Man wolle das gleiche Recht erhalten, wie es die Filmproduzenten oder die Musikindustrie hätten. Häuptli ergänzt nachträglich, es gehe dabei nicht um die generischen Suchresultate von Google, sondern um Aggregatorendieste wie Google News.
Digitalabgabe statt Leistungsschutzrecht
Wie der Tagi berichtet, diskutieren die Grünen derzeit einen ähnlichen Vorschlag. Die parteiintene Gruppe «Netzwerk Medienpolitik» befasst sich mit der Frage, wie der Journalismus unterstützt und die Branche vor weiterer Konzentration bewahrt werden könnte. Demnach wollen die Grünen noch in der laufenden Frühlingssession zwei Vorstösse einreichen. Laut Nationalrat Michael Töngi sei dies einer, der die Förderung textbasierter Onlinemedien verlangt und ein weiterer, der die Schaffung einer Digitalabgabe zur Finanzierung dieser Förderung fordert.
Die Digitalabgabe würde sich vom System des Leistungsschutzrechts unterscheiden, wie der Tagi schreibt. Sie wäre eine Art Steuer, die von Konzernen, welche journalistische Artikel auffindbar machen, bezahlt werden müsste. Der Erlös aus dieser Abgabe käme in einen Topf, aus dem Medien gefördert würden – gemäss definierten Kriterien. Beim Leistungsschutzrecht müssten die Verlage selber mit den Internetfirmen aushandeln, wie ihre Artikel verwendet werden dürfen und abgegolten werden müssen. Der Staat würde kein Geld eintreiben. (wid)