Stellungnahme zum RTVG-Entwurf

SRG - U.a. "zu hohe Regelungsdichte auf Gesetzesebene" kritisiert.

Jean-Bernard Münch, Präsident SRG SSR idée suisse, Armin Walpen, Generaldirektor SRG SSR idée suisse, und Bernhard Cathomas, Direktor Radio e televisiun rumantscha RTR, haben am Montag in einem Hearing vor der parlamentarischen Kommission KVF die Haltung der SRG SSR zum Gesetzesentwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) dargelegt.

Sie begrüssen die Grundkonzeption des Gesetzes, welches "dem Service public weiterhin eine wichtige Stellung einräumt und die internationale Konkurrenz berücksichtigt". Die SRG SSR kritisiert insbesondere die zu hohe Regelungsdichte auf Gesetzesebene, die Verschiebung von Kompetenzen und Verantwortungen auf Behördenebene, die unübersichtliche und aufwändige Behördenorganisation sowie die Einschränkung der unternehmerischen Entwicklungsmöglichkeiten der SRG SSR. In verschiedenen Bereichen besteht Verbesserungsbedarf, und das Parlament sollte sich die notwendige Zeit dafür nehmen.

Jean-Bernard Münch, seit Oktober 2002 Präsident der SRG SSR, kennt die internationale Medienlandschaft aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Generalsekretär der European Broadcasting Union EBU. Die Medienmärkte stehen vor grossen Herausforderungen: Zu den wichtigsten Tendenzen gehören die Globalisierung, welche insbesondere kleine Märkte wie die Schweiz betrifft, die harte Konkurrenz, eine Segmentierung des Publikums, sowie der Markteintritt von neuen audiovisuellen Anbietern, beispielsweise aus dem Telekommunikationsbereich. Ein neues Gesetz müsse dieser Dynamik gerecht werden, betonte Münch. Er begrüsste den Gesetzesentwurf für das Radio- und Fernsehgesetz in seiner klaren Haltung, die kleinen Schweizer Medienmärkte international konkurrenzfähig zu halten. Dafür ist im Gesetz weiterhin der Service public vorgesehen, der von der SRG SSR idée suisse erfüllt wird. Die SRG SSR unterstützt zudem eine Liberalisierung für die privaten regionalen Anbieter.

Der Gesetzesentwurf muss jedoch aus Sicht der SRG SSR in einigen Punkten noch überarbeitet werden. Münch wies auf die zu hohe Regelungsdichte im Entwurf hin. Es regelt auf Gesetzesebene Fragen, die bis anhin in der Verordnung und in der Konzession behandelt wurden. Zudem stellt er die Europakompatibilität in Frage. Regelungen, die auf europäischer Ebene zurzeit überarbeitet werden, werden übernommen und festgeschrieben mit dem Risiko, dass sie innert Kürze nicht mehr dem geltenden europäischen Recht entsprechen. Zudem gehen die Vorschläge über die Forderungen der europäischen Vereinbarungen hinaus. Das Gesetz sollte sich auf die Grundsätze beschränken, erklärte Münch, damit die internationalen Entwicklungen berücksichtigt werden können.

Die SRG SSR kritisiert zudem die grosse Machtfülle, die den Behörden allgemein und insbesondere der im Gesetz vorgesehenen Kommission zugewiesen wird. Damit werde die Entwicklungsautonomie der Unternehmen eingeschränkt, erklärte Münch. Die Kommission erhalte ausserhalb der politischen Kontrolle weitgehende Befugnisse. Zudem berge das Gesetz einige Widersprüche in sich: So werden zum einem dem Verwaltungsrat der SRG SSR, dem Zentralratsausschuss ZRA, im Gesetz mehr Kompetenzen zugewiesen. Derselbe ZRA müsste jedoch praktisch alle strategischen Entscheide vom Departement oder von der Kommission überprüfen lassen. Das Gesetz sehe zudem eine Reihe von weiteren Einschränkungen vor, die letztlich die Entwicklungs- und Konkurrenzfähigkeit der SRG SSR im internationalen Umfeld gefährden. Münch: "On a l?impression que la SRG SSR est l'enfant chéri de ce projet, un enfant qu'il faut materner et guider pas à pas, au risque de l'étouffer."

Armin Walpen, Generaldirektor SRG SSR, wies im Weiteren auf Vorschriften und Regelungsbereiche hin, die aus der Sicht der SRG SSR besondere Probleme aufwerfen, überprüft und allenfalls überarbeitet oder gestrichen werden sollten. Der Entwurf sieht eine Reihe von Regelungen vor, welche die Programmautonomie in Frage stellen. Während beispielsweise im heutigen Recht ein genereller Programmauftrag besteht, soll jetzt die Art der einzelnen Programme detailliert geregelt werden. Neu sind Quoten vorgesehen. Die SRG SSR ist grundsätzlich gegen die quantitative Festlegung von Produktions- und Ausstrahlungsquoten im Gesetz. Im direkten Kontakt mit betroffenen Gruppen konnte die SRG SSR bisher gute Lösungen erzielen, weil sie auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang beruhen. Sie kann im Übrigen in ihren Programmen in vielen Fällen einen erheblichen Anteil an schweizerischen Produktionen ausweisen. Zielgruppenprogramme werden im Weiteren im Entwurf als Ausnahme qualifiziert, und die Radioregionalprogramme sollen neu durch das Departement genehmigt werden müssen. Sowohl Zielgruppenprogramme wie auch Regionalprogramme sind heute jedoch schon eine Realität.

Auf unternehmerischer und finanzieller Ebene sieht der Entwurf eine Reihe von neuen Einschränkungen für die SRG SSR vor, die ihre Entwicklungsfähigkeit gefährden. Ergänzend zu den Ausführungen von Münch wies Walpen hin auf die Erweiterung der behördlichen Kompetenzen bei nicht konzessionierten Tätigkeiten und Tochtergesellschaften, auf die Einführung einer Reservebildungspflicht, auf die Streichung der Heimfallklausel sowie auf die Relativierung der Subventionierung von Swissinfo/SRI. Die SRG SSR geht ausserdem davon aus, dass das neue Gesetz insgesamt für sie kostenneutral sein muss. Walpen: "In diesem Sinne sind wir nicht gegen das Gebührensplitting, erwarten indessen, dass die Behörden darlegen, wie sie die zusätzlichen Mittel beschaffen wollen."

Der Beirat, wie überhaupt die Behördenorganisation, hat innerhalb der SRG SSR zu intensiven Diskussionen geführt. Das Anliegen des gesellschaftlichen Diskurses stösst zwar auf Verständnis. Fraglich ist jedoch, ob die im Entwurf vorgesehene Organisationsform des Beirates sinnvoll ist. Kann ein Kreis von fünf Personen, unterstützt von einem rund 3 Millionen Franken teuren Verwaltungsapparat, diesen Diskurs wirklich breit führen? Heute nimmt diese Funktion teilweise die Trägerschaft der SRG SSR wahr. Sie ist föderalistisch aufgebaut und repräsentativ zusammengesetzt. Walpen: "Weil wir das Grundanliegen des Beirats verstehen, sind wir bereit, über adäquate Lösungen zu diskutieren."