Stellungnahmen werden jetzt auch getwittert

Schweizer Presserat - Ab sofort werden alle Urteile auch auf Twitter veröffentlicht – den Anfang machte eine Tagi-Rüge.

von Christian Beck

Im Mai 2014 wurde der Username @PresseratCH registriert. Nicht etwa vom Schweizer Presserat selbst, sondern vom Journalisten Sandro Bucher. «Da der Presserat damals noch keinerlei Twitter-Pläne hatte, wollte ich für ihn zumindest schon einmal den Account sichern – auch damit in der Zwischenzeit kein Schabernack im Namen des Presserats betrieben wird», erklärt Bucher auf Anfrage seine Motivation zur Registration des Usernamens.

Und dann geschah lange nichts mehr. Vor drei Wochen fand nun schliesslich die Übergabe des Accounts statt:

Die paar Dutzend Follower dieses Accounts müssen am Dienstag grosse Augen gemacht haben, als plötzlich ein Tweet abgesetzt wurde:

Mittlerweile ist die Zahl der Follower auf rund 400 angestiegen (Stand Freitagnachmittag). Weshalb aber wurde gerade die Rüge an die Adresse des «Tages-Anzeigers» für den ersten Tweet ausgewählt? «Das ist reiner Zufall», sagt Ursina Wey, Geschäftsführerin des Schweizer Presserats, auf Anfrage von persoenlich.com. Der Presserat habe kürzlich entschieden, seine Stellungnahmen künftig auch auf Twitter zu veröffentlichen – und zwar sämtliche Urteile.

Dies sei keine Änderung der Kommunikationsstrategie, sondern «lediglich eine Erweiterung der bestehenden Kanäle», wie Wey weiter sagt. Zu den bisherigen Kanälen zählen die Website, der Facebook-Auftritt sowie Medienmitteilungen. Der Twitter-Account wird von der Geschäftsstelle des Schweizer Presserats bedient. (cbe)