Strafanzeige gegen Journalisten abgewiesen

Pressefreiheit - Die Genfer Privatbank Reyl hatte im Juli drei Tamedia-Journalisten wegen Verletzung des Bankgeheimnisses angezeigt, nachdem diese über schwere Mängel im Risikomanagement und in der Geldwäschereiabwehr bei der Bank berichtet hatten.

Die Recherchen deckten auf, dass die Bank während der Amtszeit von Alt-Bundesrätin Ruth Metzler im Verwaltungsrat Familienmitglieder von Autokraten als Kunden führte und im Ukrainekrieg neue Millionen-Konten für die Familie eines russischen Kriegssponsors eröffnete.

In ihrer Strafanzeige forderte die Bank drastische Massnahmen: dringliche Hausdurchsuchungen in den Redaktionen des Tages-Anzeigers und der Tribune de Genève, Hausdurchsuchungen bei allen drei Journalisten sowie deren Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft, berichtet Tamedia am Mittwoch.

«Von allgemeinem Interesse»

Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot wies alle Anträge der Bank ab und begründete dies laut Tamedia in einer zwölfseitigen Verfügung vom 18. November. Er stellte klar, dass die Berichterstattung keinen Anlass zur Strafverfolgung darstelle, da entsprechende Ermittlungen unverhältnismässig erschienen. Die publizierten Informationen seien von allgemeinem Interesse und vom beruflichen Auftrag der Journalisten gedeckt, insbesondere von deren essenzieller Rolle als «Wachhund» in einer demokratischen Gesellschaft. Eine strafrechtliche Verurteilung der Journalisten wäre unter den gegebenen Umständen «keine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Massnahme» und würde die Presse davon abhalten, sich an der Diskussion von Fragen von allgemeinem Interesse zu beteiligen. (spo)