Gegen den SVP-Politiker Ulrich Schlüer wird ein Strafverfahren eingeleitet. Der Ständerat sieht in einem nicht gezeichneten Artikel, den Nationalrat Schlüer als Chefredaktor der "Schweizerzeit" verfasst und publiziert hatte, keinen Zusammenhang mit dem Mandat des Parlamentariers und will deshalb ein Strafverfahren zulassen. Mit 20 zu 7 Stimmen trat er nicht auf ein Gesuch um Aufhebung der Immunität ein, da es sich gar nicht um einen Immunitätsfall handle. Das vermeldet die NZZ am Freitag.
Das Gesuch stammt von der Zürcher Staatsanwaltschaft. Klage eingebracht hatte ein Berner Anwalt wegen unlauteren Wettbewerbs und Ehrverletzung, nachdem er von Schlüer als "anonymer Denunziant" bezeichnet worden war. Zwischen der journalistischen und der politischen Tätigkeit sei hier klar zu unterscheiden und eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Medienschaffenden, die auch nicht Immunität beanspruchen könnten, zu vermeiden, befand der Ständerat auf Antrag der Rechtskommission. Der Nationalrat hatte im März anders entschieden, weshalb der Fall an ihn zurückgeht.