Strafverfolgung von Journalisten eingeschränkt

Bundesanwaltschaft - Richtlinien angepasst.

Journalisten in der Schweiz, die amtliche Geheimnisse publizieren, müssen seltener mit einer Strafverfolgung rechnen als bisher. Die Bundesanwaltschaft hat ihre internen Richtlinien nach einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst.

Gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren werden nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet. Zudem muss das Geheimhaltungsinteresse des Staates das öffentliche Interesse an der Information überwiegen, wie Jeannette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, einen Bericht der "NZZ am Sonntag" bestätigte.

Die Bundesanwaltschaft (BA) begründet die Praxisanpassung mit der Verurteilung der Schweiz Ende April 2006 in Strassburg durch den Gerichtshof für Menschenrechte. Das Bundesgericht hatte im Jahr 2000 ein Urteil der Zürcher Justiz bestätigt und den Journalisten Martin Stoll zu einer Busse von 800 Franken verpflichtet.

Stoll hatte 1997 in der "SonntagsZeitung" Auszüge aus einem als vertraulich klassifizierten Papier des damaligen Schweizer Botschafters Carlo Jagmetti in den USA im Zusammenhang veröffentlicht. Das Dokument enthielt Strategien zur Lösung des Streits um die nachrichtenlosen jüdischen Vermögen.

Jagmetti geriet wegen des darin verwendeten Vokabulars unter Druck und trat wenige Tage später zurück. Eine Abteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, das Urteil gegen Stoll verletze die Meinungsäusserungsfreiheit, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist.

Im Juli stellte die Schweiz den Antrag, dass der Fall durch die Grosse Kammer des EGMR neu beurteilt wird. Das mündliche Verfahren wurde nun auf den 7. Februar 2007 angesetzt, wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, eine Information der "NZZ am Sonntag" bestätigte.