Das Untersuchungsrichteramt Bern Mittelland hat entschieden, auf eine Strafverfolgung gegen die "Berner Zeitung (BZ)" und den Journalisten Adrian Zurbriggen zu verzichten. Es stand zur Diskussion, ob die "BZ" im Zusammenhang mit der Sozialhilfe-Diskussion in der Stadt Bern zwei Amtsgeheimnisverletzungen begangen hatte. Der Untersuchungsrichter stellte nun fest, dass das öffentliche Interesse an den publik gemachten Fakten überwiegt.
Konkret ging es um die Publikation eines unveröffentlichten Berichts des Ausschusses Sozialhilfe der stadträdtlichen Kommission für Bildung, Soziales und Kultur (SBK) sowie von vertraulichen Protokoll-Auszügen eines Hearings der SBK. In beiden Fällen hatte das Büro des Stadtrats Strafanzeigen eingereicht.