Im juristischen Hin und Her um eine angebliche Rassendiskriminierung der Rätoromanen beantragt der zuständige Berner Richter eine Aufhebung des Strafverfahrens gegen den Weltwoche-Journalisten Urs Paul Engeler. Dies geht aus einem Schreiben vom 28. August des zuständigen Berner Strafeinzelrichters hervor, das der Nachrichtenagentur SDA vorliegt. Seinen Antrag begründet er darin nicht.
Den Parteien, das heisst dem Angeschuldigten und dem Staatsanwalt, setzte der Richter eine Frist von zehn Tagen, um sich zur beabsichtigen Aufhebung zu äussern. Widersetzt sich eine Partei, muss eine Hauptverhandlung durchgeführt werden. Er widersetze sich der Aufhebung nicht, sagte Engeler auf Anfrage. Allerdings sei die fehlende Begründung stossend. Engeler verwieseauf das mehr als siebenmonatige juristische Geplänkel, das dem Antrag des Gerichts vorausgegangen war.
Der Staatsanwalt war am Donnerstag nicht zu erreichen. Der Verein Surselva Romontscha, der das Verfahren mit einer Anzeige ins Rollen gebracht hatte, ist nicht Partei. Er hatte darauf verzichtet, sich als Privatkläger zu konstituieren und hat deshalb keinen Einfluss mehr auf das Verfahren. "Wir hätten bei einer Niederlage als Privatkläger damit rechnen müssen, einen hohen Teil der Prozesskosten tragen zu müssen", sagte auf Anfrage Andreas Cadonau, Vorstandsmitglied des Vereins. Die beantragte Aufhebung komme für den Verein überraschend, ebenso die fehlende Begründung.
Engeler hatte in einem Weltwoche-Artikel vom September 2006 die angebliche Subventionsjägerei rätoromanischer Politiker kritisiert. Über den Text setzte er den Titel "Jäger, Räuber, Rätoromanen. Die frechste Minderheit der Schweiz". Im Text hatte er die Rätoromanen mit den Adjektiven "anachronistisch", "kryptisch", "erpresserisch", "exotisch", "fanatisch" und "räuberisch" belegt. Ende Januar reichte der Verein Surselva Romontscha Strafanzeige ein wegen Verstossens gegen den Anti-Rassismusartikel. (sda)