Streit um Verfahrensfragen

Kachelmann-Prozess - Eine Reihe von Anträgen gestellt.

Am zweiten Verhandlungstag im Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann haben die Anwälte des Wettermoderators eine Reihe von Anträgen zum Verfahren gestellt. Am Montagnachmittag will das Mannheimer Landgericht zunächst entscheiden, ob Kachelmanns frühere Aussagen beim Haftrichter zu den Vergewaltigungsvorwürfen seiner Ex-Freundin unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen werden. Kachelmann hatte zuvor gesagt, keine darüber hinaus gehenden Angaben machen zu wollen.

Sein Verteidiger Reinhard Birkenstock forderte das Gericht ausserdem auf, das mutmassliche Opfer als erste der Zeugen zu hören. Weitere als Zeuginnen geladene ehemalige Freundinnen Kachelmanns, die über ihre intimen Beziehungen zu dem Angeklagten aussagen sollen, sollten wieder ausgeladen werden, forderte der Verteidiger. Grundsätzlich müsse zunächst geprüft werden, ob die Anzeigenerstatterin glaubhaft sei. "Wir wissen noch nicht einmal, ob die Frau ihre falschen Anschuldigungen aufrecht erhält", sagte Birkenstock.

Seinen Antrag, die zehn Beziehungszeuginnen auszuladen, begründete Birkenstock unter anderem damit, dass sie ihre Geschichten teilweise bereits an die Medien verkauft hätten. Solche Zeuginnen seien für die Wahrheitsfindung nicht mehr zu gebrauchen. Zudem müsse das Zeugnisverweigerungsrecht der Frauen beachtet werden. Ihnen könne nicht zugemutet werden, intimste Details ihres Privatlebens offenzulegen. Dem widersprach Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Die Aussagen der Beziehungszeuginnen könnten Erkenntnisse über den Angeklagten bringen, da er sich selbst nicht äussern wolle.

Die Verhandlung hatte am Morgen mit der Verlesung der Anklageschrift begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-jährigen Schweizer vor, im Februar seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet dies. (sda)