Suisa warnt vor erheblichen Verlusten

KI-Musik - Mehrere Schweizer Privatradios setzen in ihren Nachtprogrammen auf künstlich generierte Musik. Radio 1, Radio Grischa und Radio Zürisee bestätigen entsprechende Testläufe. Die Suisa warnt vor rechtlichen und finanziellen Risiken – und befürchtet langfristig Einbussen der Einnahmen aus Urheberrechten.

von Christian Beck

Radio 1 in Zürich testet seit einiger Zeit im Nachtprogramm KI-generierte Musik, wie Nau.ch berichtet. Moderationsleiter Marc Jäggi bestätigt dem Onlinemagazin den Einsatz als Experimentierfeld. Die Inhalte laufen ausschliesslich nachts und sind vollständig Suisa-frei. Jäggi nennt wirtschaftliche Gründe: Die Suisa-freie Musik ermögliche notwendige Einsparungen im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld.

Auch Radio Grischa und Radio Zürisee fahren in den frühen Morgenstunden Spezialstrecken. Radio Grischa testet seit Anfang Dezember erstmals KI-generierte Songs, wie Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident von Somedia, erklärt. Radio Zürisee begründet den Einsatz Suisa-freier Musik ebenfalls mit wirtschaftlichen Überlegungen, wie Geschäftsleiter Daniel Merkle gemäss Nau.ch ausführt. Die Nachtstrecken bei Grischa und Zürisee kommen näher an normale Radiomusik heran als die Experimente auf Radio 1 und sind für Laien laut Nau.ch kaum als künstlich erkennbar.

«Erhebliche Einbussen»

Die Suisa, die Schweizer Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, warnt eindringlich vor den Folgen dieser Entwicklung. Konkrete Zahlen zu aktuellen Verlusten lassen sich zwar noch nicht nennen, doch Kommunikationschef Giorgio Tebaldi erklärt gegenüber persoenlich.com: «In Zukunft kann es jedoch zu erheblichen Einbussen kommen, wenn vermehrt rein KI-generierte Musikstücke im Radioprogramm eingesetzt werden.» Verschiedene Studien gingen davon aus, dass sich die Einnahmen aus Urheberrechten ohne regulatorische Massnahmen um bis zu knapp ein Drittel reduzieren könnten.

Besonders gravierend sei dabei der Verlust der Werbe- und Entdeckungsfunktion des Radios, so Tebaldi: «Viele Menschen werden erst über das Airplay auf eine Künstlerin oder einen Künstler aufmerksam. Fällt diese Plattform weg oder wird sie deutlich geschwächt, kann dies auch negative Auswirkungen auf Streaming-Abrufe, Tonträgerverkäufe sowie Konzerteinnahmen haben.»

Das rechtliche Risiko für die Radiosender sei beträchtlich, warnt die Suisa. Wie Nau.ch berichtete, seien Musikmodelle zum allergrössten Teil mit bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken trainiert worden, ohne dass in allen Fällen entsprechende Lizenzen eingeholt wurden. Zwar sei rein durch KI erzeugte Musik urheberrechtlich nicht geschützt, doch die Situation bleibe heikel. «Enthält ein ausgestrahltes KI-generiertes Musikstück geschützte Werkteile, können Urheberrechte verletzt werden, was entsprechende Ansprüche nach sich ziehen kann», erklärt Tebaldi auf Anfrage von persoenlich.com.

Im Austausch mit Branchenverbänden

In der Schweiz ist bislang kein Verfahren bekannt, bei dem Künstler gegen die Nutzung ihrer Werke als KI-Trainingsdaten geklagt haben. Die Gema, die deutsche Schwestergesellschaft der Suisa, habe in München jedoch bereits in einem gerichtlichen Verfahren gegen OpenAI obsiegt, da ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte identisch wiedergegeben habe.

Die Suisa stützt sich bei der Kontrolle auf die von den Sendern einzureichenden Musikmeldungen und auf ein internes Monitoring-System. Werden lizenzpflichtige Nutzungen nicht korrekt deklariert, können Nachforderungen sowie weitere rechtliche Schritte folgen. Die Suisa steht mit den Sendern und den Branchenverbänden in regelmässigem Austausch.

Tebaldi betont: «Die Suisa rät den Radiosendern, von Menschen geschaffene Musik zu verwenden. Diese hat zwar ihren Preis. Doch die Verhandlungen in diesem Frühjahr über den entsprechenden Tarif wurden einvernehmlich zwischen der Suisa und den Verbänden der Privatradios abgeschlossen.» Der Tarif wird nach Gesamteinnahmen und Musikanteil berechnet, nicht nach Hörerzahlen oder Sendezeiten – reguläre Musik kostet in der hörerschwachen Nacht also nicht weniger als tagsüber.

Die Einnahmen der Suisa seien letztlich die Einnahmen der Urheber und Musikverleger, erklärt Tebaldi. Von 100 eingenommenen Franken würden 87 Franken an die Musikschaffenden ausgeschüttet. «Diese Vergütungen stellen für viele Urheberinnen und Urheber einen substanziellen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt dar. Wenn die Suisa weniger Geld einnimmt, dann leiden also die Urheber:innen und Verleger:innen.»

SRF setzt laut Nau.ch keine KI-generierte Musik ein. Auch die Radiosender von CH Media würden auf KI-Musik verzichten.