"Superprovisorische" sorgt für schwarze Balken

Beobachter - Namensnennung untersagt.

Der Beobachter berichtet in seiner aktuellen Ausgabe von einem Finanzskandal. Dabei sind allerdings die meisten Namen schwarz eingefärbt. Grund dafür ist eine superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichts Zürich, welche dem Beobachter vorläufig untersagt, in diesem Artikel Namen und Firma der Beschuldigten zu nennen. Im Editorial kündigt Matthias Pflume, Stellvertretender Chefredaktor, an, dass der Beobachter dies nicht auf sich beruhen lassen werde.

Dies bestätig auf Anfrage von “persoenlich.com” Chefredaktor Balz Hosang. Die Verfügung habe den Beobachter am Knabenschiessen ohne Ankündigung per Kurier erreicht. Auf anwältliches Anraten hin habe man sich dazu entschieden, der Verfügung nachzukommen. Da der Redaktionsschluss unmittelbar bevorstand, sei keine andere Möglichkeit mehr geblieben, als gewisse Passagen des Artikels schwarz einzufärben.

Auf Verlangen des Beobachters wird nun am 13. Oktober vor dem Bezirksgericht Zürich ordentlich verhandelt. Dann wird geklärt, ob eine Namensnennung der Beschuldigten persönliches Recht verletze oder ob das öffentliche Interesse überwiege. Hosang rechnet sich gute Chancen aus, da die Schwere des Falles und die grosse Zahl der Geschädigten ein öffentliches Interesse belegten.