Superprovisorische Verfügung im Falle des Genfer Tötungsdelikts

Ringier - Justiz pfeift Medien wegen Berichten zu Tötungsdelikt zurück.

Die Genfer Justiz hat Medien wegen Veröffentlichungen zum Tötungsdelikt an einer Sozialtherapeutin Einschränkungen auferlegt. Sie ergriff eine superprovisorische Verfügung bezüglich der Publikation von Details über den Tod der Sozialtherapeutin. Die 34-jährige Frau war Mitte September während eines begleiteten Freigangs mit einem vorbestraften Vergewaltiger getötet worden. Der mutmassliche Täter flüchtete darauf nach Polen, wo er festgenommen wurde. Vergangene Woche wurde der 39-jährige Mann an die Schweiz ausgeliefert. Seither wird er von der Genfer Justiz einvernommen.

Berichte sind nicht im öffentlichen Interesse
Die Familie des Opfer zeigt sich schockiert über die Veröffentlichung von Details zum Tod der jungen Frau. "Diese sehr schmerzhaften Details sind Teil der Privatsphäre des Opfer und folglich auch der Angehörigen", sagte am Donnerstag die Anwältin der Familie, Vesna Stanimirovic, der Nachrichtenagentur sda. Die Berichte fielen nicht unter das öffentliche Interesse. Die Anwältin bestätigte damit einen Bericht der "Tribune de Genève". Sofort in Kraft ist bereits eine superprovisorische Verfügung gegen Ringier, welche die Veröffentlichung von Informationen des mutmasslichen Täters bezüglich des Hergangs des Tötungsdeliktes verbietet, wie Henri Della Casa, Mediensprecher der Justiz, auf Anfrage sagte.

Brief des mutmasslichen Täters 
Am Sonntag hatte der "Sonntagsblick" einen Brief veröffentlicht, worin der mutmassliche Täter Geld für Informationen zur Tat forderte. Die Zeitung hatte den Brief nach Polen geschickt und nach Haftbedingungen und Reuegefühlen gefragt.

Zudem richteten die Anwälte der Opferfamilie ein Schreiben an die Mediengruppe Tamedia und forderten diese zur gleichen Zurückhaltung auf. Weiter sollen keine Photos und persönlich Angaben zum Opfer und den Angehörigen publiziert werden. Es gehe darum, die Persönlichkeitsrechte zu wahren, betonte Vesna Stanimirovic.

Am Mittwochnachmittag hatte die Internetseite der Zeitung "Le  Temps" in einem Artikel Details zum Tod der jungen Frau veröffentlicht. Die Informationen wurden von der Gratiszeitung "20 Minutes" übernommen. "Das ist inakzeptabel", hielt die Anwältin dazu fest. Es gehe nicht darum, den Medien zu verbieten, über die Affäre zu berichten, sondern eine Zurückhaltung bezüglich schmerzhafter und intimen Elementen einzuhalten. Die Anwältin betonte, dass ein grosser Teil der Medien eine Interessenabwägung vorgenommen habe, was die Familie des Opfers anerkenne. (sda)