Swissfirst-Klage vom Gericht gerügt

NZZaS - Publikationsverbot war unrechtmässig.

Im Juli 2006 hatte die Bank Swissfirst eine superprovisorische Verfügung gegen die NZZ am Sonntag (NZZaS) erwirkt. Es ging damals um die Nennung der Pensionskassen und Versicherungen, die der Swissfirst rund um den Zusammenschluss mit der Bellevue-Bank, Aktien verkauft hatten. Dies berichtet die NZZaS in ihrer gestrigen Ausgabe. Das Bezirksgericht Zürich ist nun zum Schluss gekommen, dass Swissfirst die Klage zu Unrecht eingereicht hat. Wortwörtlich hiess es, die Swissfirst habe "nicht in guten Treuen gehandelt", als sie das Publikationsverbot verlangte.

Das Gericht rügte die Swissfirst, weil diese bei der Einreichung der Verfügung die Identität der betreffenden Institutionen und deren wirtschaftliche und gesellschaftlich Bedeutung nicht offen legte. Die Swissfirst habe den Eindruck erweckt, bei den Aktienverkäufern handle es sich um unbekannte Privatpersonen, deren Exponierung in den Medien nicht gerechtfertigt sei. In Wirklichkeit handelt es sich gemäss dem Bezirksgericht Zürich aber nicht um Privatpersonen, sondern um öffentlichkeitsrelevante Versicherungsdienstleister.