Swissmedic droht mit massiver Busse

Gesundheitstipp - Die Heilmittelbörse will der Zeitschrift Gesundheitstipp einen Artikel über Medikamente gegen Multiple Sklerose verbieten. Jetzt entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.

Swissmedic werde zur Zensurinstanz. Diesen happigen Vorwurf erhebt die Zeitschrift Gesundheitstipp. Auslöser ist ein Artikel über Medikamente gegen Multiple Sklerose, deren Weiterverbreitung die Heilmittelbehörde unter Androhung einer massiven Busse verbieten wolle.

Dieser Angriff auf die Pressefreiheit sei in der Schweiz einmalig, so der Gesundheitstipp, zumal er in jeder Ausgabe über Medikamente schreibe und diese im Vorfeld mit Fachleuten, Ärzten und Tests einer genauen Untersuchung unterziehe. Für Patientinnen und Patienten seien solche Informationen von grossem Wert, da die Nebenwirkungen «beträchtlich» sein könnten. Zudem würden die Ärzte oftmals nicht alle Wirkstoffe kennen oder Medikamente abgeben, an denen sie am meisten verdienen.

Patienten können sich nicht beschweren

Für die Heilmittelbehörde Swissmedic, die in der Schweiz für die Zulassung von Medikamenten zuständig ist, seien solche Berichte aber ein Dorn im Auge. Dabei würden Nutzen und Gefahren von Heilmitteln ausschliesslich aufgrund von Unterlagen der Hersteller beurteilt, argumentiert die Zeitung. Auch könnten sich lediglich Pharmaunternehmen gegen die Entscheide beschweren, nicht aber die Patienten.

Mit Busse von 50'000 Franken gedroht

Im Bericht «Multiple Sklerose: So riskant sind neue Medikamente», der im Januar dieses Jahres erschien, verglich der Gesundheitstipp die wichtigsten Wirkstoffe und erwähnte die Zahl schwerer Nebenwirkungen, was vom Hersteller nicht einmal bestritten wurde.

Für Swissmedic ging dies aber zu weit. Sie verbot unter Androhung einer Busse von bis zu 50'000 Franken die weitere Zugänglichmachung des Artikels im Internet oder auf Papier. Begründung der Heilmittelbehörde: Der Gesundheitstipp habe einige der erläuterten Medikamente und Therapien «in negativer Weise und risikobehaftet» dargestellt. Das bringe «unweigerlich eine Beeinflussung der Leser mit sich».

Wie der Gesundheitstipp schreibt, wehre er sich mit Nachdruck gegen diese Aus­sagen. Auch erfolge die Einschätzung völlig unabhängig und sei nicht durch Geldflüsse beeinflusst, wie Swissmedic impliziere.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Die Verfügung von Swissmedic sei eine Form der Zensur, schreibt der Gesundheitstipp. Das Verbot eines Berichts über Vor- und Nachteile von Medikamenten sei ein Angriff auf die Pressefreiheit, der von der Bundesverfassung geschützt werde. Deswegen habe die Zeitschrift nun beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde eingelegt. (ma)