Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Druckindustrie ist auf bestem Weg. Die Delegierten der Gewerkschaften Syna und comedia haben am Samstag dem Verhandlungsergebnis mit dem Branchenverband Viscom zugestimmt.
Die Zustimmung der Gewerkschaften fiel ohne Begeisterung aus. Ihre Forderungen seien zwar nicht vollständig erfüllt, heisst es im Communiqué der Syna nach der Delegiertenversammlung in Olten. Doch das Schlimmste habe abgewendet werden können, der grösste Teil der von Viscom vorgeschlagenen Abbaumassnahmen sei verhindert worden. Mit dem Verhandlungsergebnis konnten laut Syna sogar leichte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erreicht werden. Die Mindest- und Lehrlingslöhne würden erhöht und der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer verbessert. Ausserdem wäre ein längerer vertragsloser Zustand für alle Parteien schlecht gewesen, heisst es weiter.
Ähnliche Töne schlug die Mediengewerkschaft comedia nach ihrer Delegiertenversammlung in Bern an. Hauptgrund für die Zweidrittelsmehrheit für den GAV sei, dass damit eine kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen verteidigt wurde. Enttäuschung herrsche aber, weil viele Forderungen nicht durchgesetzt werden konnten.
Beinahe im Trockenen
Mit der Zustimmung der Gewerkschaftsdelegierten ist der neue GAV beinahe im Trockenen. Ausstehend ist noch das definitive Ja der Vertreter des Branchenverbandes Viscom. Die Vertragspartner hatten sich Mitte September nach viereinhalb Monaten vertragslosem Zustand auf einen neuen GAV geeinigt. Den rund 12'000 direkt Betroffenen bringt er ab 2006 eine Erhöhung der Mindestlöhne in drei Stufen bis Anfang 2008. Ab 1. Januar 2008 sollen demnach Gelernte im ersten Berufsjahr einen Mindestlohn von 3700 Franken, ab fünften Berufsjahr von 4375 Franken erhalten. Ungelernte verdienen neu mindestens 3300 Franken und Maschinenführer ab viertem Berufsjahr 3500 Franken.
Weniger Zuschläge
Die Arbeitnehmervertreter mussten aber auch Konzessionen machen. So werden die Zuschläge von 100 Prozent für Arbeiten am Samstagabend und vor Feiertagen bei unregelmässiger Schichtarbeit gestrichen. Und der gesetzliche Zeitzuschlag für Nachtarbeit von 10 Prozent kann neu mit dem GAV-Zuschlag von 100 Prozent verrechnet werden.