Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den "Tages-Anzeiger" und die "Zürichsee-Zeitung" gutgeheissen. Sie hätten in ihrer Berichterstattung über eine Sterbewohnung von Dignitas den Namen des Wohnungsbesitzers zu unrecht genannt.
Die Namensnennung des Eigentümers einer Liegenschaft ist nicht allein schon deshalb gerechtfertigt, weil deren Vermietung oder Verkauf an eine Organisation wie Dignitas in der Öffentlichkeit umstritten ist. Zu diesem Schluss kommt der Schweizer Presserat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Die "Tages-Anzeiger"-Regionalausgabe für das rechte Zürichseeufer sowie die "Zürichsee-Zeitung rechtes Ufer" hätten mit ihrer Berichterstattung Ziffer 7 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt, heisst es.
Darin geht es um die Respektierung der Privatsphäre. In seiner Beschwerde erklärte der Wohnungseigentümer, dass die Erwähnung seines Namens für eine sachliche Berichterstattung absolut unerheblich gewesen sei. Vertreter von "Tages-Anzeiger" und "Zürichsee-Zeitung" stellten dies in Abrede. Der Beschwerdeführer habe seine Wohnung nicht irgend jemandem vermietet bzw. zum Kauf angeboten, sondern Dignitas, verteidigte sich der "Tages-Anzeiger". Zudem seien die Artikel nur in der Regionalausgabe erschienen. Und in dieser Gegend sei allgemein bekannt gewesen, wem die Wohnung gehört.
Die Diskussion sei von hohem öffentlichem Interesse, hielt die "Zürichsee-Zeitung" fest. Der Wohnungsbesitzer sei kein zufällig vom Geschehen Betroffener, sondern ein Hauptakteur gewesen. Für den Presserat ist gemäss Mitteilung das Interesse an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Sterbehilfe und über das Vorgehen von Dignitas unbestritten. Fraglich sei allerdings, ob der Name des Eigentümers wirklich hätte genannt werden müssen. Die Namensnennung habe der Leserschaft keine wesentlichen zusätzlichen Informationen gebracht.
Die beanstandeten Artikel in den beiden Zeitungen waren zwischen September 2007 und Januar 2008 erschienen. Damals hatte eine Wohnung in Stäfa ZH national für Aufsehen gesorgt, weil die Sterbehilfeorganisation Dignitas dort Menschen in den Tod begleitete. (sda)