Das Bezirksgericht Zürich verurteilt Tagi-Inlandredaktor Maurice Thiriet zu 75 Tagessätzen à 90 Franken und brummt dem Redaktor Prozesskosten und Entschädigung von insgesamt 11'500 Franken auf (persoenlich.com berichtete). Das Gericht hält in der mündlichen Stellungnahme fest, dass sein Artikel zur "Astronauten-Karriere" im "Tagesanzeiger" vom 17. August 2010 Ruf und Gefühl von Barbara Burtscher verletze. Aufhänger des Urteils war der Begriff "Hochstaplerin", mit dem Thiriet in seinem Text die Toggenburger Physiklehrerin bezeichnet.
Was hält Thiriets Arbeitgeber Tamedia vom Urteil des Bezirkgerichts Zürich und was meint die Jury des Zürcher Journalistenpreises dazu, dass ausgerechnet der Text, den sie 2011 mit dem Nachwuchspreis ausgezeichnet hat, ein Jahr später als ehrverletzend verurteilt wird? Persoenlich hat sich mit Tamedia-Jurist Simon Canonica und Fredy Gsteiger, dem Präsidenten der Jury des Zürcher Journalistenpreises, über das Urteil im Fall "Burtscher vs. Thiriet" unterhalten.
Canonica meint einen Tag nach der mündlichen Urteilsverkündung durch das Bezirksgericht: "Wir sind mit dem Urteil absolut nicht einverstanden, aus unserer Perspektive war Thiriets Berichterstattung über die Möchtegern-Astronautin nicht ehrverletzend und rechtlich einwandfrei." Natürlich wisse man, dass in solchen Verhandlungen alles möglich sei, doch habe Tamedia klar mit einem Freispruch für Thiriet gerechnet: "Wir sind von dem Urteil sehr überrascht." Woran lag es denn, dass das Gericht zu einem anderen Schluss als Tamedia gekommen ist, hat Thiriets Anwalt Markus Peyer versagt? Canonica dementiert: "Wir haben unsere Argumentation dem Gericht klar vermittelt, dieses scheint aber der Ansicht zu sein, der TA habe die Möchtegern-Astronautin zu Unrecht der Lüge bezichtigt." Weiter sei das Gericht der Meinung, es handle sich bei Burtscher um keine Hochstaplerin und moniert, dieser Begriff sei der Gaunersprache entnommen und bezeichne Personen, die öffentlich lügen.
Tamedia will noch nicht bekanntgeben, ob sie das Urteil gegen Thiriet weiterzieht, macht einen solchen Entscheid aber erwartbar: "Bevor uns das schriftlich begründete Urteil nicht vorliegt, können wir das Urteil des Gerichts nicht weiter kommentieren. So wie es aus heutiger Perspektive ausschaut, ist es allerdings sehr wahrscheinlich, dass wir das Urteil vor die nächsthöhere Instanz ziehen." Im Arbeitsverhältnis mit Thiriet ändere sich mit diesem Urteil überhaupt nichts: "Tamedia steht voll und ganz hinter ihrem Mitarbeiter."
Auch Gsteiger, der letztes Jahr die Laudatio auf den gemäss Gerichtsurteil "ehrverletzenden" Artikel hielt, ist über das Urteil sehr überrascht und bezeichnet es als "nicht nachvollziehbar". Dabei problematisiert er vor allem die gerichtliche Interpretation des Begriffs "Hochstapler": "Das Gericht hat sich anscheinend vor allem auf den Begriff 'Hochstapler' konzentriert und geht bei dessen Verwendung von einer Straffälligkeit des so Bezeichneten aus. Wir sind der Meinung, dass der Begriff 'Hochstapler' auch ohne jede strafrechtliche Relevanz verwendet werden kann, wie dies etwa Thomas Mann in den 'Bekenntnissen des Hochstaplers Felix Krull' tut." Weiter gibt er zu Bedenken: "Hochstapler kann auch einfach eine Person meinen, die falsche Behauptungen in die Welt setzt oder sich eine falsche Identität andichtet, ohne dass das in irgendeiner Weise kriminell ist."
Die Jury des Zürcher Journalistenpreises hatte bei der Beurteilung von Thiriets Text keinerlei Bedenken, dass dieser juristisch problematisch sein könnte, wie Gsteiger gegenüber persoenlich.com sagt. Für Thiriet gibt er sich zuversichtlich, sollte Tamedia den Fall weiterziehen: "Es würde mich wundern, wenn die übergeordnete Instanz am Urteil gegen Thiriet festhielte."
Text: Benedict Neff