Das Medienhaus Tamedia hat nach Ansicht eines Zivilgerichts in Lausanne die Persönlichkeitsrechte des Waadtländer FDP-Politikers Pascal Broulis verletzt. Für den früheren Waadtländer Staatsrat und heutigen Ständerat bedeutet das Urteil einen Sieg nach jahrelangem Rechtsstreit.
Der Anwalt Broulis' informierte am Donnerstag in einer Mitteilung über den Richterspruch vom Vortag. Konkret ging es in dem Fall um Artikel aus dem Jahr 2018 im Tages-Anzeiger und anderen Publikationen von Tamedia. Insgesamt hatte Broulis neun Artikel beanstandet, fünf davon bewertete das Gericht als persönlichkeitsverletzend.
Die Artikel suggerierten gemäss Urteil unter anderem, dass Broulis, damals Waadtländer Finanzdirektor, einem Vertrauten sowie seiner Parteikollegin Isabelle Moret steuerliche Vorteile gewährt habe. Moret war damals Nationalrätin und ist heute Mitglied der Waadtländer Kantonsregierung.
Zudem ging es in den Artikeln auch um Reisen Broulis' nach Russland und den Schulbesuch seines Sohnes in Lausanne statt am Wohnort der Familie (persoenlich.com berichtete).
Ein symbolischer Franken
Die Zivilklage richtete sich auch gegen den Autor der Artikel und betraf dessen Aussagen zu Broulis in der Sendung «Infrarouge» des Westschweizer Fernsehens RTS. Auch diese Äusserungen wertete das Gericht als persönlichkeitsverletzend. Der Journalist arbeitet mittlerweile nicht mehr für Tamedia.
Das Gericht verurteilte die TX Group, zu der Tamedia gehört, unter anderem dazu, seinen Schluss auf der Frontseite der Zeitungen, in denen die Artikel erschienen, zu veröffentlichen. Das Unternehmen und der Autor der Artikel müssen Broulis symbolisch mit einem Franken für immaterielle Schäden entschädigen.
Die TX Group nahm auf Anfrage zunächst keine Stellung zum Urteil. Der Anwalt des Journalisten sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, er müsse sich mit seinem Mandanten absprechen, bevor man über einen Weiterzug des Urteils entscheiden und einen Kommentar abgeben könne.
Nur ein «halber Sieg»
Auf der Gegenseite relativierte der Anwalt des Journalisten und von Tamedia, Kevin Guillet, das Urteil und meinte, Broulis sei «weit davon entfernt, einen Sieg errungen zu haben». Mit dem Hinweis, dass vier Artikel als unproblematisch eingestuft worden seien und die Gerichtskosten geteilt werden müssten, meinte er, dass man eher von einem «halben Sieg» sprechen müsse, sowohl für den Politiker als auch für den Medienkonzern.
Zu den Artikeln, die seinem Mandanten eine Verurteilung einbrachten, sagte Anwalt Guillet, dass es sich um «einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit» handle. Er fügte hinzu, dass eine Entscheidung über eine mögliche Berufung noch nicht getroffen worden sei.
Broulis hatte seine Zivilklage bereits 2019 eingereicht. In der Folge scheiterten mehrere Schlichtungsversuche. Der Prozess in dem Fall fand schliesslich im Mai statt. (sda/cbe)