Tamedia zieht den Fall an die nächste Instanz weiter

Affäre Broulis - Der Waadtländer FDP-Politiker Pascal Broulis klagte erfolgreich gegen den Tages-Anzeiger. Der Verlag will das Urteil anfechten.

Das Verlagshaus Tamedia will gegen ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Waadtländer Ständerat Pascal Broulis (FDP) Berufung einlegen. Das schreibt der Tages-Anzeiger in einem Artikel in eigener Sache.

Ein Zivilgericht in Lausanne hat in fünf von neun Artikeln über Broulis aus dem Jahr 2018 Persönlichkeitsrechtsverletzungen festgestellt (persoenlich.com berichtete). Tamedia wurde verpflichtet, in drei seiner Zeitungen das Urteil in Auszügen zu publizieren, sowie eine symbolische Entschädigung von einem Franken zu leisten und den mit den Artikeln erzielten Gewinn von 4274 Franken herauszugeben.

Kritisch bewertet Tamedia die gerichtliche Auffassung, dass bereits die Formulierung kritischer Fragen oder die Einbindung von Expertenmeinungen – etwa zu Korruptionsvorwürfen – eine Persönlichkeitsverletzung darstellen könnten. Zudem erachtete das Gericht eine von der Redaktion gesetzte viertägige Antwortfrist für Broulis als unangemessen.

«Unabhängige journalistische Arbeit wird massiv erschwert»

«Wenn kritische Fragestellungen oder die Wahl der Gesprächspartner bereits als widerrechtlich eingestuft werden können, ist die unabhängige journalistische Arbeit massiv erschwert», zitiert der Tages-Anzeiger seine Chefredaktorin Raphaela Birrer.

Weiter betont Birrer, das Urteil gefährde den Auftrag der Medien in einer Demokratie und warnt vor einer Präjudizwirkung, die unabhängigen Journalismus einschränken könnte.

Die beanstandeten Artikel thematisierten unter anderem eine mögliche steuerliche Begünstigung Broulis’, sowie ungeklärte Steuerrechnungen einer Parteikollegin während seiner Zeit als Finanzdirektor. Ein weiterer nun gerichtlich beanstandeter Artikel beleuchtete Russlandreisen hochrangiger Westschweizer Persönlichkeiten, darunter Broulis und ein steuerbefreiter Unternehmer mit diplomatischem Status. Das Gericht sah hier den Politiker in einem unzulässigen Licht dargestellt. (nil)