Thür ruft Bundesverwaltungsgericht an

Datenschützer - Google soll Personendaten und Privatsphäre schützen.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, und Google haben sich nicht über die Bedingungen zum Online-Dienst "Street View" von Google einigen können. Thür ruft nun das Bundesverwaltungsgericht an, wie der Datenschützer am Freitag bekannt gab. Google habe die Umsetzung der Massnahmen, die Thür in einer Empfehlung vom 11. September 2009 gefordert hatte, im Antwortschreiben vom 14. Oktober mehrheitlich abgelehnt, heisst es in der Mitteilung. Thür hatte verlangt, dass Google dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung trägt.

Bereits die Vorinformation von Google sei unvollständig gewesen, heisst es weiter. So habe Google zum Beispiel angekündigt, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren. In der Folge habe Google jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet gestellt. Auch sei die - bereits in der Empfehlung bemängelte - Höhe der Kamera auf den Google-Autos nicht angemessen. Damit sei die Privatsphäre in Gärten und Höfen nicht mehr gewährleistet, da die Kameras Einblicke gewährten. Aus diesen Gründen habe Thür beschlossen, sein Anliegen weiter zu ziehen und vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. (sda)