Tieranwalt rekurriert gegen Verfahrenseinstellung

SF - Staatsanwaltschaft trat nicht auf Anzeige ein.

Der Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel hat beim Zürcher Obergericht gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat rekurriert. Diese war nicht auf eine Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen (SF) wegen Tiermisshandlung eingetreten. Die Voraussetzungen für die Untersuchungs-Eröffnung wären durchaus gegeben, schreibt Goetschel in seiner Begründung. Bei dem Fall geht es um die SF-Sendung "Heimspiel" vom 29. August 2008. In der Sendung hatten Kandidaten mehrere Forellen in einem kleinen Becken von Hand fangen und in ein Netz werfen müssen.

Das Schweizer Fernsehen hätte die enorme Belastung für die Fische erkennen und das Fang-Spiel verhindern müssen, argumentiert der Tieranwalt. Es könne keinesfalls von geringfügiger Schuld gesprochen werden. Der Tierschutz-Aktivist Erwin Kessler hatte den Sender wegen Tiermisshandlung angezeigt. Die Forellen seien in der Sendung "unnötigerweise und zur blossen Volksbelustigung in Panik und Todesangst versetzt", schrieb Kessler in seiner Anzeige. (sda)