TV-Gewinnspiele sind legal

Bundesgericht - Entscheid vom Statthalteramt aufgehoben.

Die vom Statthalteramt Zürich im Januar wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Lotteriegesetz eingestellten TV-Gewinnspiele sind nach einem Entscheid des Bundesgerichts vom 6. September 2006 legal.

"Nach dem Imageschaden, den wir durch die Anschuldigungen erlitten haben, ist der Entscheid des Gerichts für uns eine Genugtuung", erklärt Andreas Auerbach, Geschäftsführer von Voice Publishing gegenüber "persoenlich.com". Ob bei Sat.1 Schweiz und Viva Schweiz demnächst wieder TV-Gewinnspiele in der Form, wie sie beanstandet wurden, ausgestrahlt werden, konnte Auerbach nicht sagen: "Das müssen die Sender entscheiden."

Bei Sat.1-Schweiz ist man bestrebt, solche TV-Gewinnspiele wieder ins Programm zu nehmen, da sie in der Form sehr beliebt gewesen seien, erklärt Christian Gartmann, Geschäftsführer Sat.1 Schweiz auf Anfrage von "persoenlich.com".

Die Betreiberfirma Voice Publishing produzierte bis Januar 2006 für die TV-Sender SAT1 Schweiz und Viva Schweiz interaktive TV-Formate, bei welchen man mittels 0901er Telefonnummern für 1.50 Franken und per Internet und WAP kostenlos teilnehmen konnte. Das Statthalteramt Zürich war der Meinung, dass die Gratisteilnahmen eine Alibi Übung zur Umgehung der diesbezüglichen Rechtssprechung war. Es eröffnete ein Verfahren gegen Voice Publishing, die involvierten TV-Sender und die verantwortlichen Personen wegen Verstoss gegen das Lotteriegesetz.

Voice Publishing rekurrierte gegen die vorsorgliche Sperrung der Erlöse und gelangte, nachdem das Bezirksgericht Zürich entsprechende Beschwerden abgewiesen hatte, mit einer staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht. Diese wurde gutgeheissen und der angefochtene Entscheid wurde aufgehoben. Die vorsorglich gesperrten Erlöse bekommt Voice Publishing nun zurück.