TV-Gewinnspiele waren illegal

Bundesgericht - Bakom bekommt Recht.

Die mittlerweile eingestellten TV-Gewinnspiele auf Sat.1 Schweiz, Viva Schweiz und Star TV waren illegal. Das Bundesgericht hat den Widerruf von drei Mehrwertdienstnummern durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bestätigt. Laut dem Urteil wurden die kostenpflichtigen Nummern für verbotene "lotterieähnliche Veranstaltungen" und damit missbräuchlich eingesetzt.

Ausschlaggebend für die Qualifikation der Spiele als Lotterie ist laut Bundesgericht, dass die kostenlose Teilnahme via Postkarte nicht mit den gleichen Gewinnchancen wie bei einem Anruf möglich ist. Der Postkartenteilnehmer wisse nicht, wann, bei welchem Rätsel und welcher Gewinnsumme er allenfalls zurückgerufen werde.

Der Widerruf rechtfertigt sich gemäss den Lausanner Richtern darüber hinaus wegen den unklaren und missverständlichen Angaben zur Anrufgebühr von 1.50 Franken. Der Preis sei nicht in der gleichen Grösse eingeblendet worden wie die Nummer. Ausserdem sei beim Konsument der Eindruck erweckt worden, dass die Anrufgebühr erst erhoben werde, wenn er einen Lösungsvorschlag oder zumindest seine Nummer für einen Rückruf habe abgeben können. Tatsächlich hätten aber auch erfolglose Anrufversuche gekostet.