U1 TV zu Recht aus Analognetz gekippt

Cablecom - Bundesverwaltungsgericht stützt Entscheid.

Die Cablecom hat U1 TV aus ihrem analogen Kabelnetz kippen dürfen. Laut Bundesverwaltungsgericht hat der Privatsender mit seinem weitgehend aus Quiz-, Talk- und Erotiksendungen bestehenden Programm keinen Anspruch auf Verbreitung. Der Sender leiste keinen besonderen Beitrag zum Verfassungsauftrag. Dieser bestehe in der Verbreitung von Informationen über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beiträgen zur Entfaltung des kulturellen Lebens.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte im Dezember 2007 entschieden, dass die Cablecom den Zürcher Sender U1 TV nicht mehr auf ihrem Analaognetz verbreiten muss. U1 TV gelangte ans Bundesverwaltungsgericht. Es hat die Beschwerde nun abgewiesen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)