Der Kassensturz durfte in seiner humoristischen Rubrik "Paul Ochsner" ein Spinnenfanggerät als "Untauglich" abstempeln. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) aufgehoben.
Im Mai 2005 war im Konsumentenmagazin "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens (SF) unter der Rubrik "Patent angemeldet" von "Dipl. Ing. Paul Ochsner" das Spinnenfanggerät "SpiderCatcher" für 22 Euro vorgestellt worden ("persoenlich.com" berichtete"). Nachdem der "Dipl. Ing." damit hantiert hatte, verpasste er ihm den Stempel "Untauglich".
Humor zu wenig Rechnung getragen
Die Importeurin des Geräts erhob dagegen mit Erfolg Beschwerde an die UBI. Diese war zum Schluss gekommen, dass beim Publikum der Eindruck erweckt worden sei, das Gerät tauge nichts. In Verletzung seiner journalistischen Sorgfaltspflichten habe es der Kassensturz unterlassen, über die Relevanz seiner Bewertung aufzuklären.