07.09.2024

Telebasel

UBI heisst Beschwerde gegen Beitrag gut

Mit einem Nachrichtenbeitrag über das Kantonsspital Baselland hat der Regionalfernsehsender Telebasel das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Das hält die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fest.

Wie die UBI am Freitag mitteilte, strahlte das konzessionierte Regionalfernsehen im Dezember 2023 einen gut sechs Minuten dauernden, zweiteiligen Beitrag über Vorwürfe von Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) gegen die Spitalleitung aus.

Das KSBL erhob Beschwerde, da laut UBI in der Ausstrahlung behauptet worden war, dass sich die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat 2022 unbegründet 6,8 Prozent mehr an Entschädigungen ausbezahlt hätten.

In einer kontroversen Diskussion vertrat laut der Mitteilung die Mehrheit der UBI-Mitglieder die Ansicht, dass es sich dabei um einen schweren Vorwurf handle. Deshalb hätten die Betroffenen mit ihren besten Argumenten im Beitrag zu Wort kommen müssen.

Die Sichtweise des angegriffenen Spitals sei aber in der Sendung nicht zum Ausdruck gekommen, weshalb das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden sei. Mit fünf zu drei Stimmen hiess die UBI die Beschwerde der Spitalleitung gut.

Im Rahmen von zweitägigen öffentlichen Beratungen beriet die UBI in Sarnen OW über zehn Fälle und traf insgesamt 34 Beschlüsse über die Gutheissung oder Abweisung von Beschwerden. Abgewiesen wurde etwa eine Beschwerde gegen eine Reportage des Westschweizer Fernsehens RTS über sexuelle Missbräuche von Minderjährigen durch Geistliche im Kloster Saint-Maurice VS. (sda/spo)


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