Die UBI hat eine Programmbeschwerde gegen den in der Sendung "Comedy im Casino" von Schweizer Fernsehen DRS ausgestrahlten Beitrag "Pater Harald" gutgeheissen. Eine Beschwerde gegen den im gleichen Sendegefäss ausgestrahlten Beitrag "Eine kleine Weihnachtsgeschichte" hat die UBI dagegen abgewiesen.
In der Sendung "Comedy im Casino" vom 14. November 2004 strahlte Schweizer Fernsehen DRS u.a. den Sketch "Pater Harald" aus, in welchem Oliver Hepp eine katholische Messe karikiert. Eine Programmrechtsverletzung ist gemäss UBI anzunehmen, wenn zentrale Glaubensinhalte in erheblicher Weise berührt werden. Zu den zentralen katholischen Glaubensinhalten gehört gemäss Rechtsprechung der UBI das Abendmahl (Eucharistie).
Im beanstandeten Beitrag zelebriert "Pater Harald" ein solches. Die Hostie (Abendmahlbrot) kaut er dabei in provokativer Weise, der Messwein schmeckt ihm offensichtlich auch nicht. Mit einem Finger entfernt er Resten der Hostie aus einer Zahnlücke. Negativer Höhepunkt seiner Präsentation bildet die Verwendung eines Sprays, um damit offenbar störende Gerüche aus seinem Mund zu beseitigen.
Angesichts der Bedeutung von Brot und Wein im Abendmahl, welche Leib und Blut von Jesus Christus symbolisieren, erscheine diese Geste besonders anstössig. Mit seiner despektierlichen Darstellung mache sich "Pater Harald" über die Riten des Abendmahls lächerlich und verletze dadurch religiöse Gefühle in programmrechtswidriger Weise. Die UBI hat aus diesen Gründen die Beschwerde einstimmig gutgeheissen.
Die Verantwortlichen der zuständigen Redaktion haben selber eingeräumt, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei und sich in ihrer Stellungnahme auch ausdrücklich dafür entschuldigt. Entgegen dem Antrag des Beschwerdeführers hat die UBI darauf verzichtet, einen Strafantrag an das Departement zu stellen, um den Urhebern eine Busse aufzuerlegen. Die SRG als Konzessionärin muss aber der UBI innerhalb einer Frist von 60 Tagen berichten, welche Vorkehren sie getroffen hat, um in Zukunft ähnliche Programmrechtsverletzungen zu vermeiden.
Zweite Beschwerde abgewiesen
Ebenfalls Gegenstand einer Programmbeschwerde bildete der am 31. Oktober 2004 in "Comedy im Casino" ausgestrahlte Beitrag "Eine kleine Weihnachtsgeschichte". Patrick Frey erzählte die bekannte Weihnachtsgeschichte aus dem Lukas-Evangelium in verfremdeter Form, indem er regelmässig die erste Silbe, teilweise auch die nachfolgenden Silben von Substan-tiven verdoppelt ("D Wiwinanagschigschi us der Bibi oder d'Gschigschi vo der Gegebubu Je-je nach em Evev vom Lulu").
Wie die verantwortliche Redaktion selber eingeräumt hat, erscheint es nicht unproblematisch, die Weihnachtsgeschichte für dadaistisch anmutende Wortspielereien zu wählen. Diese Wortspielereien stehen aber ganz im Vordergrund und begründen die Komik. Patrick Frey macht sich gemäss UBI nicht über den Inhalt der Weihnachtsgeschichte lustig. Er stellt sie auch nicht in Frage, sondern gibt sie in einer einfachen, kindlichen Sprache und mit aktuellen Bezügen wieder.