SRF News hat mit einem Instagram-Beitrag zur gendergerechten Schreibweise das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Das stellt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nach einer öffentlichen Beratung fest. Eine Beschwerde hat sie gutgeheissen. Zum ersten Mal war ein Instagram-Beitrag Gegenstand einer Beschwerde, wie die UBI zum Entscheid vom Donnerstag schrieb. «Er ist barrierefrei: Wir gendern neu mit Doppelpunkt» teilte SRF News am 14. April 2021 zu einem Bild mit. Im Kommentar dazu machte SRF auf den Socia-Media-Kanälen Angaben zu den Gründen für den Wechsel vom Gendersternchen zum Doppelpunkt. Dabei wurde Bezug genommen auf die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), wie die UBI schrieb. Diese anerkenne «diesen pragmatischen Einsatz der Kurzform durchaus», hiess es demnach bei SRF.
Ein Beschwerdeführer machte geltend, dieser den Wechsel legitimierende Hinweis sei falsch. Laut der UBI war die Eingabe berechtigt, denn die GfdS rate von Varianten ab, die nicht der deutschen Rechtschreibung entsprächen. Dies hätte der Redaktion zum Zeitpunkt der Publikation wissen müssen, so die UBI. In ihren Worten hat der nicht zutreffende Hinweis «die Meinungsbildung der Nutzerinnen und Nutzer zu der Publikation massgeblich beeinträchtigt». Mit der Begründung, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden, hiess die UBI die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen gut.
Zudem hat die UBI einen Radiobeitrag und eine Onlinepublikation von SRF zur Kontroverse über einen Mobilfunkexperten als nicht sachgerecht beurteilt. Im Rahmen der Wissenschaftssendung «Kopf voran» strahlte Radio SRF 3 am 2. und 16. April 2021 die zwei Folgen des Beitrags «Die Attacke auf den Mobilfunkpapst» aus. Die entsprechenden Inhalte bildeten ebenfalls Grundlage des Online-Artikels «Die Debatte über 5G - Schweizer Mobilfunk-Experte unter Beschuss» von SRF News vom 20. April 2021.
Im Zentrum dieser Publikationen stand die Kontroverse um den wohl bekanntesten schweizerischen Mobilfunkexperten, welcher insbesondere von Gegnern des Mobilfunkstandards 5G heftig kritisiert wird. In den zwei dagegen erhobenen Beschwerden wurde geltend gemacht, die Publikationen enthielten falsche und unvollständige Informationen, insbesondere auch hinsichtlich eines namentlich erwähnten Anti-5G-Aktivisten. Die UBI gibt es seit 1984, sie ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Auf Beschwerde hin muss sie feststellen, ob Inhalte von gesendeten Radio- und Fernsehbeiträgen von Schweizer Veranstaltern sowie das übrige Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Entscheide der UBI können vor Bundesgericht angefochten werden. (sda/wid)