Das Schweizer Fernsehen hat mit seinem SRG-Wahlbarometer vor den eidgenössischen Wahlen 2011 das Gebot der Sachgerechtigkeit nicht verletzt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen Beiträge zu den Wahlen abgelehnt.
Ein Statistik-Professor hatte gegen 19 Beiträge der "Tagesschau", von "10 vor 10", der Radiosendung "Echo der Zeit" und in Spezialsendungen Beschwerde erhoben. Die darin präsentierten Umfragen zu den Wahlchancen der Parteien seien nicht repräsentativ, wie die Beiträge suggerierten, kritisierte er. Die UBI wies 17 Beschwerden einstimmig ab; auf die übrigen zwei trat sie nicht ein. Ein kritisches Hinterfragen der Arbeit des von der SRG beauftragten Instituts gfs.bern sei keine medienrechtliche Frage und nicht Aufgabe der UBI, erklärte UBI-Sekretariatsleiter Pierre Rieder am Freitag in St. Gallen.
Bedenken äusserte die UBI einzig zur Verwendung des Begriffs "Repräsentativ- Umfrage". Dies sei für das Publikum irreführend, denn die Umfragen seien statistisch nicht unbedingt repräsentativ. Dieser Mangel allein sei aber noch keine Verletzung des Gebots der Sachgerechtigkeit. Die UBI hatte laut Rieder in früheren Entscheiden Richtlinien für die Präsentation von Meinungsumfrage-Ergebnissen vor Wahlen und Abstimmungen aufgestellt. So müssen Auftraggeber, beauftragtes Institut, Zahl der Befragten, Zeitpunkt der Umfrage und Fehlerquote transparent gemacht werden.
Die aktuell beanstandeten Beiträge genügten diesen Kriterien. Die UBI entschied in ihrer öffentlichen Sitzung in Appenzell über zwei weitere Fälle: Die Beschwerde eines Tierschützers gegen eine Sendung des Gesundheitsmagazins "Puls" über das Nervengift Botox erachtete die UBI als begründet. "Puls" habe über die Verwendung von Botox als Faltenglätter und Medikament berichtet, dabei aber den Aspekt der Tierversuche unterschlagen, die mit der Herstellung des Stoffes verbunden seien. Eine weitere Beschwerde gegen einen Bericht von "10 vor 10" über den FC Sion und Fussballskandale wies die UBI ab. (sda/dpa)