UBI rügt "10vor10" wegen FDP-Beitrag

SF - Präsident heisst Beschwerde mit Stichentscheid gut.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag im Nachrichtenmagazin "10vor10" des Schweizer Fernsehens mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen. Thema des Berichts waren die Beziehungen der FDP zur Pharmalobby. Gemäss UBI-Communiqué vom Donnerstag hat der Beitrag das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt. Beschwerde gegen den gut sechs minütigen Beitrag vom 1. Juli 2009 über die "angeblich starke Verbandelung der FDP mit der Pharmalobby" hatte die FDP erhoben.

Belegt wurden die Beziehungen zwischen FDP und Pharma in der Sendung mit der Vergabe von drei Besucherkarten durch FDP-Parlamentarier an Repräsentanten der Pharmalobby. Die Karten erlauben freien Zutritt ins Bundeshaus während der Sessionen. Ausserdem thematisierte die Sendung verschiedene Personalrochaden zwischen dem Generalsekretariat der FDP und der Pharmaindustrie. In ihrer Beschwerde hob die FDP hervor, "das Publikum habe sich keine eigene Meinung zu den Verbindungen zwischen der Partei und der Pharmalobby bilden können", schrieb die UBI. Dadurch sei das im im Radio- und Fernsehgesetz festgeschriebene Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden.

Wenig aussagekräftige Sachverhalte

Die programmrechtliche Prüfung habe ergeben, dass die drei Besucherkarten tatsächlich vergeben wurden. Allerdings sei die Bedeutung dieser Gästelise "zu relativieren". Die "beschränkte Aussagekraft der Vergabe der drei Besucherkarten" sei mangels weiterführender Informationen für das Publikum nicht erkennbar gewesen. Auch die Personalrochaden deuteten nicht ohne Weiteres auf eine Verbandelung hin. "Die Redaktion hat sich insgesamt darauf beschränkt, die Verbandelungsthese mit unbestrittenen, aber zu wenig aussagekräftigen Sachverhalten zu untermauern. Sie hat es unterlassen, weitere wichtige Elemente zu prüfen", begründete die UBI ihren Entscheid.

Entsprechende Schlussfolgerungen hätten die Autoren des Beitrags "letztlich wohl nur aus einer Analyse der Parlamentsarbeit der FDP-Mitglieder im Zusammenhang mit für die Pharmabranche relevanten Geschäften" ziehen können, schliesst die UBI. "Damit hätten auch die im Beitrag formulierten Zweifel an der Unabhängigkeit der Fraktion in transparenter Weise erhärtet oder entkräftet werden können." Doch aufgrund des Beitrags habe sich das Publikum keine eigene Meinung zu den behandelten Themen bilden.

Vier UBI-Mitglieder anderer Meinung

Der Entscheid der UBI, die Beschwerde gutzuheissen, fiel knapp per Stichentscheid des Präsidenten. Gemäss UBI sind die vier unterlegenen Mitglieder der Ansicht, dass sich das Publikum zu allen relevanten Aspekten des Beitrags eine eigene Meinung habe bilden können. Umstrittene Aussagen wie die Verbandelungsthese seien als solche erkennbar gewesen, weil der gegenteilige Standpunkt der FDP und der betroffenen Parlamentsmitglieder angemessen zum Ausdruck gekommen sei. Der Entscheid der UBI kann mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)