UBI weist Beschwerde des Bistums Chur ab

SRF - Der Entscheid war mit 6 zu 3 Stimmen aber umstritten.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde des Bistums Chur gegen einen Beitrag der Sendung "Rundschau" abgewiesen. Der Entscheid war in der UBI allerdings umstritten, er fiel mit 6 zu 3 Stimmen.

Das Nachrichtenmagazin "Rundschau" des Schweizer Fernsehens hatte Ende März unter dem Titel "Spaltpilz Vitus" über den Umgang des Bischofs mit der Pfarrei-Initiative berichtet. Das Bistum beanstandete bei der UBI, Bischof Huonder sei einseitig ins Zentrum des Beitrags gestellt worden. Nicht nur er, sondern auch die Bischöfe von Basel und St. Gallen seien nach Rom zitiert worden, und die Pfarrei-Initiative werde von allen drei Bischöfen abgelehnt.
 
In der UBI war umstritten, ob die Sendung das Programmrecht verletzt hat. Eine Mehrheit argumentierte, im Fokus des Beitrages habe nicht die Pfarrei-Initiative gestanden, sondern das Dialogverhalten des Churer Bischofs bei verschiedenen Konflikten in der katholischen Kirche, heisst es in einer  Mitteilung vom Freitag. Als Person des öffentlichen Lebens müsse er die Kritik und Kontrolle der Medien aushalten.

Ähnliche Beschwerde im Mai anders bewertet
Die Ombudsstelle der SRG hat eine ähnliche Beschwerde des Bistums Chur im vergangenen Mai anders bewertet. Die Ombudsstelle kam damals zum Schluss, die "Rundschau" habe über den Bischof "unwahre Tatsachen zumindest suggeriert". 

Mit ihrer Darstellung habe die "Rundschau" das Sachgerechtigkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt, hielt SRG-Ombudsmann Achille Casanova damals fest. Die Zuschauer hätten sich durch den Beitrag nur in ungenügendem Mass eine eigene Meinung bilden können. (sda)