UBI weist Beschwerde gegen Berichte über Pille "Yasmin" ab

"10 vor 10" - Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt.

Das Nachrichtenmagazin "10 vor 10" hat mit Berichten über mögliche Nebenwirkungen der Pille "Yasmin" das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Zu diesem Schluss kam die Unabhängige Beschwerdeinstanz und wies eine Beschwerde gegen die Beiträge ab. Im Mai 2009 berichtete das Nachrichtenmagazin des Schweizer Fernsehens SF über ein damals 16-jähriges Mädchen, das nach der Einnahme von "Yasmin" eine Lungenembolie erlitt und seither schwer behindert ist. Von diesem Fall ausgehend, machte "10 vor 10" mögliche Nebenwirkungen von Verhütungsmitteln zum Thema.

Die Beschwerdeführer kritisierten, dass die Berichte fälschlicherweise den Eindruck erweckten, dass "Yasmin" besonders gefährlich sei, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) am Donnerstag schrieb. Das gesetzlich verankerte Sachgerechtigkeitsgebot sei deshalb verletzt worden. Nach Ansicht der UBI konnte das Publikum klar erkennen, dass der erste Beitrag den Blickwinkel der Jugendlichen wiedergab. Ebenso sei erkennbar gewesen, dass die Position des Mädchens und seiner Familie die beiden Folgebeiträge zum Thema beeinflusst habe.

Die Vertreiber des Verhütungsmittels hätten sich zu den Vorwürfen äussern und ihren Standpunkt begründen können. Diese Aussagen seien mit inhaltlich identischen Stellungnahmen von Swissmedic und Ärztevertretern ergänzt worden. Es sei erkennbar gewesen, dass Aussagen der Mutter und eines befragten Experten umstritten seien.

Zwar fand die UBI, dass der zum Teil komplexe medizinische Sachverhalt "wohl präziser hätte dargestellt werden können", wie sie schreibt. Die journalistischen Vereinfachungen hätten die freie Meinungsbildung aber "nicht wesentlich" beeinträchtigt. Auch der Vorwurf der "zu starken Emotionalisierung" sei unberechtigt. Die UBI wies die Beschwerde gegen die drei Fernsehbeiträge deshalb einstimmig ab. Ihr Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Berichte über "Yasmin" und das schwer behinderte Mädchen hatten grosses Echo ausgelöst; das Thema wurde auch von anderen Medien aufgenommen. (sda)