Ummantelung von Tageszeitungen mit Werbung kritisiert

Presserat - Beschwerde gegen Giornale del Popolo und La Regione in der Hauptsache abgewiesen.

Die Ummantelung einer Zeitung mit Werbung verstösst nicht gegen das berufsethische Gebot der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung. Ersetzt die Ummantelung jedoch die Frontseite, gefährdet sie das Renommé der Zeitung als redaktionelles Qualitätsprodukt. In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme appelliert der Presserat deshalb an die Verlegerschaft, das Ansehen der Presse nicht auf diese Weise aufs Spiel zu setzen.

Am 24. März 2004 bestanden die Frontseiten von Giornale del Popolo und La Regione zur Hauptsache je aus einem 33 cm hohen grellroten Inserat von Media Markt. Ebenso waren die Seiten 2 sowie die beiden letzten Seiten dem Elektronikgrossisten verkauft worden. Damit erschienen die beiden Zeitungen in einer die redaktionellen Inhalte umhüllenden Werbebeilage. Die Associazione Ticinese dei Giornalisti gelangte daraufhin an den Presserat und rügte eine Verletzung des Gebots der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung. La Regione wies diese Rüge als unbegründet zurück. Der neue Chefredaktor des Giornale del Popolo erachtete sich aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Umstrukturierung als unzuständig für die Beschwerde.

Der Presserat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, Hauptadressat der journalistischen Besorgnis über diese neue Werbepraxis seien in erster Linie die Verleger, die auch daran interessiert sein müssten, dass die journalistische Qualität nicht auf Kosten der kommerziellen Kommunikation auf der Strecke bleibt. Demgegenüber beschränke sich die Zuständigkeit des berufsethischen Gremiums auf redaktionelle Inhalte und im Zusammenhang mit der umhüllenden Werbung auf die Frage, ob für die Publikum eine Verwechslungsgefahr zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung bestand.