Der Rheintaler Lokalsender Radio Ri nahm für seine Wahlpodien im Herbst 2003 Geld von politischen Parteien entgegen. Er verstiess damit gegen das Sponsoringverbot für politische Sendungen und den Ausschluss der politischen Parteien vom Sponsoring, wie das Bakom am Mittwoch mitteilte.
Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2003 wendeten sich die Regionalparteien an das Rheintaler Lokalradio Ri und ersuchten dieses, öffentliche Wahlpodien mit den Kandidierenden zu veranstalten und zu übertragen. Radio Ri übernahm darauf die Organisation und stellte den Parteien Rechnung für die Kosten. Da sich die Aufwendungen für die Veranstaltungen und die eigentlichen Radioübertragungen nicht einfach trennen lassen, kommt das Bakom zum Schluss, dass eine Drittfinanzierung auch der Radiosendungen vorliegt.
Mit dieser Finanzierung verstiess Radio Ri laut dem Entscheid des Bakom gegen zwei Sponsoringregeln des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Die erste untersagt ein Sponsoring von Sendungen, die der politischen Meinungsbildung dienen. Damit soll jede inhaltliche Einflussnahme zum vornherein ausgeschlossen werden. Die zweite Bestimmung besagt, dass mit einem Werbeverbot belegte Organisationen auch nicht als Sponsoren auftreten dürfen. Politische Parteien fallen in den Kernbereich des Verbots der politischen Werbung und dürfen deshalb auch keine Sendungen sponsern. Dies gilt vorliegend umso mehr, als die Sendungen vor den Parlamentswahlen ausgestrahlt wurden.