Unerlaubtes Product Placement bei SF-Spielfilm-Produktionen

- Die Schweizer Werbe- und Sponsoringbestimmungen sehen für das Schweizer Fernsehen SF ein generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke vor. Allzu genau scheint man diese Regelung am Leutschenbach nicht zu nehmen: Als Co-Produzentin von TV-Spielfilmen hat SF einen Rahmenvertrag mit der Feldschlösschen Getränke AG für Product Placement abgeschlossen. Wie Recherchen von "persoenlich.com" zeigen, wurde dabei -- zumindest in einem Spielfilm -- auch alkoholhaltiges Bier platziert.

Am 19. November strahlt das Schweizer Fernsehen den Spielfilm "Flanke ins All" aus. Die romantische Komödie, bei der Marie-Louise Bless die Regie führt und die das Schweizer Fernsehen als Co-Produzentin mehrheitlich finanziert, ist bereits abgedreht. Der Film erzählt von einem Fan des FC Zürich, der unkontrollierbare Kräfte heraufbeschwört, um seine Ex-Freundin zurückzugewinnen. Milieugerecht fliesst im Film Bier -- Feldschlösschen-Bier, um genau zu sein -- und dies nicht zufällig.

Wie das Schweizer Fernsehen Recherchen von "persoenlich.com" bestätigt, existiert zwischen dem Schweizer Fernsehen und der Feldschlösschen Getränke AG ein Rahmenvertrag für so genanntes Requisiten-Placement. Dieser sieht vor, in sechs verschiedenen Spielfilm-Produktionen -- "Flanke ins All" ist eine davon -- sechs Mal Produkte des Getränkeunternehmens zu platzieren. Offiziell ist darin bloss die Platzierung von alkoholfreien Getränken vorgesehen.

Doch im Film "Flanke ins All" wird auch alkoholhaltiges Feldschlösschen-Bier getrunken. Dosen und Flaschen, auf denen der TV-Zuschauer das bekannte Feldschlösschen-Logo erkennt, werden im Film mehrere Male gezeigt. Wie "persoenlich.com" aus sicherer Quelle weiss, handelt es sich dabei um alkoholhaltiges Bier -- zumindest ist für den Zuschauer nicht zu erkennen, dass die Protagonisten des Films alkoholfreies Bier trinken. Einzig bei jenen Szenen, die während eines FCZ-Spiels im Stadion Letzigrund aufgenommen wurden, trinken die Protagonisten kein Feldschlösschen-Bier. Der Zürcher Stadtklub schrieb vor, welche Biermarke im eigenen Stadion getrunken wird.

Das geltende Schweizer Radio- und Fernsehgesetz RTVG sieht für das Schweizer Fernsehen ein umfassendes Werbeverbot von alkoholischen Getränken vor. Dieses gilt auch für das sogenannte Product- und Requisiten Placement. "TV-Produktionen, die an Drittfirmen ausgelagert werden oder bei denen das Schweizer Fernsehen als Co-Produzent auftritt, fallen unter das Radio- und Fernsehgesetz", sagt Samuel Mumenthaler, Jurist vom Bakom. Spielfilme, die nicht vom Schweizer Fernsehen co-produziert werden und lediglich vom Veranstalter SF ausgestrahlt werden, unterliegen einer weniger strengen Praxis.

Das Schweizer Fernsehen tritt gegenüber den Werbeauftraggebern, die ihre Produkte in einer TV-Filmproduktion platzieren wollen, als Verhandlungspartner auf. Es bündelt die Placement-Verträge für die Produzenten und übernimmt gleichsam eine Vermittlerrolle zwischen den Requisitenplacer-Firmen und den Produzenten. Das Problem dabei: "Geht SF tatsächlich einen solchen Vertrag ein, muss sie auch die Garantie eingehen, dass die Sponsoring-Vorschriften eingehalten werden", erklärt Mumenthaler.

Das Schweizer Fernsehen wie auch die Feldschlösschen Getränke AG stellt in Abrede, dass der abgeschlossene Rahmenvertrag mit Feldschlösschen auch die Platzierung von alkoholhaltigem Bier enthält. "Es gibt klare gesetzliche Grundlagen und an die halten wir uns", sagt Urs Durrer, Presseverantwortlicher des Schweizer Fernsehens. Im Vertrag enthalten sei nur die Platzierung von alkoholfreiem Bier. Aus Sicht des Bakom ist schon diese Haltung umstritten: Ob ein Bierbrauer auch alkoholfreies Bier legal in einer Sendung platzieren darf, geht aus den Werbe- und Sponsoringbestimmungen nicht eindeutig hervor. Und: "Es gibt noch keinen entsprechenden Entscheid dazu", wie Mumenthaler sagt.

Das Bakom hat in diesem Jahr zehn nationale und sprachregionale sowie 13 lokale Stationen auf Schleichwerbung kontrolliert -- darunter auch das Schweizer Fernsehen. Ingesamt wurden 18 Aufsichtsverfahren eingeleitet. Bei der Hälfte der Verfahren geht es im engeren Sinn um Schleichwerbung, bei den übrigen mehrheitlich um die fehlende oder ungenügende Deklaration von Sponsoren. Bislang nahmen die Medienwächter bloss die Sendungen und Serien des Schweizer Fernsehens ins Visier. Das Requisiten-Placement in einem Spielfilm war dagegen noch nie Gegenstand einer Untersuchung. In der Serie Lüthi & Blanc hat das Bakom das Pruduct Placement überprüft, fand dabei aber nicht genügend Hinweise auf eine Verletzung der Werbe- und Sponsoringbestimmungen, welche die Eröffnung eines Aufsichtsverfahrens gerechtfertigt hätten.