12.02.2003

Bundesgericht

Unrühmliche Spuckattacke zwischen NZZ-Journalist und Bundesrichter

Präsidentenkonferenz drückt ihr Bedauern aus.

Die Präsidentenkonferenz des Bundesgerichts drückt ihr Bedauern zu einem unrühmlichen Vorfall aus, der sich am Dienstag zwischen dem NZZ-Korrespondenten und Bundesrichter Martin Schubarth abgespielt hat. Sie pocht auf Wahrung des Anstandes. Der Bundesgerichtskorrespondent der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) befand sich am vergangenen Dienstag im Eingangsbereich des Bundesgerichts im Gespräch mit einem Gerichtsschreiber. Nach Darstellung der Beiden soll Bundesrichter Martin Schubarth im Vorbeigehen in ihre Richtung gespuckt haben. Der Gerichtsschreiber wurde dabei von Speichel im Gesicht getroffen.

Es war ein 'Blödsinn'

Bundesrichter Martin Schubarth beschreibt das Geschehene auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda so, dass sich bei einem unterdrückten Hustenanfall Speichel gelöst habe. Vor dem Hintergrund eines persönlichen Konflikts mit dem NZZ-Korrespondenten habe er sich dabei in dessen Richtung gedreht, was ein "Blödsinn" gewesen sei.

Er bedauere den Vorfall, schliesse aber einen Rücktritt deswegen aus. Die Präsidentenkonferenz des Bundesgerichts hat zum Geschehenen mit Pressemitteilung vom Mittwoch Stellung genommen. Es sei ihr mitgeteilt worden, dass Bundesrichter Schubarth gegen das Gebot des Anstandes verstossen habe, hält sie fest.

Verletzung der Anstandsregeln missbilligt

Soweit dies zutreffe, bedauere das Bundesgericht den Vorfall. Es lege Wert darauf, dass sich in seinem Bereich jedermann an die Grundsätze des Anstandes halte und die allgemeinen Formen des Umgangs beachte. Eine Verletzung dieser Regeln werde missbilligt.



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