Unsittliche Szenen in "Erotic Night"

UBI - Beschwerde gutgeheissen.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Sendung "Erotic Night" von Schweiz 5 gutgeheissen. Am 14./15. November 2008 wurden Szenen des Filmes "Ken Park", untermalt durch Musik, ausgestrahlt, die einen rund 15-jährigen Jugendlichen bei sexuellen Kontakten mit einer deutlich älteren Frau und ein kleines Mädchen vor einem Fernseher zeigen, in dem ein Pornofilm läuft.

Die Sendung diene ausschliesslich der erotischen Unterhaltung, hält die UBI in einer Mitteilung fest. "In diesem Kontext stellen der Jugendliche und das Mädchen Sexobjekte für Erwachsene mit entsprechenden Neigungen dar. Entsprechend entwürdigende Szenen erfüllen den Tatbestand einer Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes", lautet die Begründung der Beschwerdeinstanz.

Der Sender Schweiz 5 habe bereits interne Massnahmen getroffen, um entsprechende Rechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden. Die UBI wird nun prüfen, ob diese Vorkehren ausreichend sind, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann.