Unterfinanziert oder überschuldet

Regionalfernsehen unter Druck - Die Lockerung der 2x2-Regel und Kooperationen: Eine Studie zeigt Wege auf für eine Stärkung der wenig rentablen Regional-TV-Branche.

von Edith Hollenstein

Die Regionalfernsehbranche sieht sich derzeit einem angespannten wirtschaftlichen Umfeld gegenüber. Eine Studie zeigt auf, wie die regionalen Fernsehsender künftig gestärkt werden könnten. Sie empfiehlt unter anderem eine Lockerung der geltenden Begrenzung auf je zwei Radio- und Fernsehkonzessionen pro Unternehmen.

In der Schweiz, aber auch in anderen europäischen Ländern müssen viele regionale Fernsehsender derzeit hartes Brot essen: Die Mediennutzung verschiebt sich ins Internet, die Werbeeinnahmen gehen zurück, die Zuschauerzahlen bleiben bescheiden. Dies geht aus einer vergleichenden Studie des Büros Wagner-Hatfield in Brüssel hervor, welche das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Auftrag 
gab.
 
Geringer Marktanteil
 
Demnach ist die Hälfte der 13 konzessionierten Schweizer Regionalfernsehsender unterfinanziert oder überschuldet, nur drei Fernsehstationen sind rentabel. Kein Sender wäre ohne Gebührenunterstützung überlebensfähig, schreibt das BAKOM dazu in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Gebührenanteil mache derzeit bis zu 60 Prozent der Betriebskosten aus.
 
In publizistischer Hinsicht erfüllten die Sender ihren Auftrag insofern, als die Beiträge ihrer Informationssendungen sich grösstenteils auf den regionalen Raum beziehen. Die Stationen erreichten in ihren Versorgungsgebieten aber maximale Marktanteile von 1.3 Prozent.
 
Die Studie zeigt daher Wege auf, wie sich die Regionalfernsehbranche für die Zukunft neu positionieren und sich den veränderten Mediennutzungsgewohnheiten anpassen könnte. Die Autoren formulieren eine Reihe von Empfehlungen für die künftige Regulierung in der Schweiz.
 
Lockerung der 2x2-Regel
 
Einerseits sollen die Vorgaben zur Medienkonzentration gelockert werden, schlagen die Autoren vor. Heute gilt in der Schweiz die sogenannte 2x2-Regel: Das Radio- und Fernsehgesetz sieht maximal zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen pro Medienunternehmen vor.
 
Aus Sicht der Studienautoren wirkt sich die Anwendung dieser Regel, die eigentlich zum Pluralismus beitragen sollte, kontraproduktiv aus. Die mechanische Anwendung eines Medienkonzentrationsartikels garantiere noch keine inhaltliche Angebotsvielfalt. Letztere sei besser über spezifische Auflagen im Leistungsauftrag erreichbar.
 
Weiter befürworten die Autoren Massnahmen, welche die Auffindbarkeit der Regionalsender im digitalen Angebot erleichtern oder sichern. Auf Branchenebene sehen sie zudem in Kooperationen unter den Regionalfernsehveranstaltern ein Mittel, um sich gemeinsam besser im Markt zu behaupten. (sda)
 
Symbolbild: Techniker bei der Arbeit bei 'Tele Ostschweiz', aufgenommen am 31. Januar 2012 in St. Gallen. (Keystone, Gaetan Bally)