Die Unterlagen des Schweizer Fernsehens zur Identität eines mutmasslichen Schützen im Mordversuchsfall um einen Urner Barbetreiber bleiben unter Verschluss. Das Urner Obergericht ist laut Mitteilung vom Donnerstag mit der Beschwerde für eine Entsiegelung abgeblitzt.
Die Verfahrensleitung im Fall des Urner Barbetreibers, der einen Auftragskiller auf seine Frau angesetzt haben soll, verlangt vom Schweizer Fernsehen die Herausgabe von Korrespondenzen und Aufzeichnungen zur Identität eines neu ins Spiel gebrachten, möglichen Waffenschützen in dem Fall.
Die SRF-Sendung "Rundschau" hatte im vergangenen Halbjahr Interviews mit dem verurteilten Auftragsschützen ausgestrahlt. Darin schilderte der Verurteilte aus dem Gefängnis eine Tatversion, gemäss der nicht er, sondern eine Drittperson auf die Frau des Barbetreibers geschossen haben soll, um ihrem Mann den Anschlag in die Schuhe schieben und ihn hinter Gitter bringen zu können.
Die SRF-Verantwortlichen wollen den Namen des neu ins Spiel gebrachten Schützen nicht nennen. Der öffentlich-rechtliche TV-Sender beruft sich in dem Mordversuchsfall auf den Quellenschutz.
Das Urner Obergericht entschied nun in ausserordentlicher Besetzung, nicht auf die Beschwerde der Urner Verfahrensleitung einzutreten. Da die versiegelten Unterlagen dem Gericht nicht vorliegen würden, fehle die Grundlage, um über das Gesuch befinden zu können, heisst es im Entscheid.
Wie es in der Frage nun weitergeht, ist offen. Das Obergericht kann gemäss Entscheid erneut versuchen, das Fernsehen zur freiwilligen Herausgabe der Unterlagen zu bewegen. Möglich wäre auch, die Unterlagen mittels Zwangsmassnahmen beim Fernsehen zu beschaffen, um dann erneut eine Entsiegelung zu verlangen. (sda)