Dieses Wochenende hat die Weltwoche bekannt gemacht, dass Bundesrat Alain Berset im Dezember 2019 Opfer eines Erpressungsversuches geworden ist. Die Aufsichtsbehörde klärt nun ab, ob die Bundesanwaltschaft rechtmässig gehandelt hat, als sie die Datenträger der Erpresserin beschlagnahmte und auch löschte. Gemäss der Bundesanwaltschaft seien die Daten in den Verfahrensakten weiterhin vorhanden.
Die Weltwoche insinuierte in ihrem Artikel, dass die Bundesanwaltschaft bei diesem Fall «rigoroser» vorgegangen sei als üblich. Der Artikel wurde von dem langjährigen SVP-Nationalrat und heutigen Weltwoche-Journalisten Christoph Mörgeli verfasst.
Unterschiedliche Beurteilung des Falls
Bemerkenswert ist, dass der Fall von den Medien verschieden beurteilt wird. Für die NZZ handelt es sich um eine private Angelegenheit. «Bundesrat Alain Berset ist nicht der erste Politiker der Schweiz, der in eine Affäre verwickelt wurde, die in den Medien landete. Was den meisten Affären gemeinsam ist: Sie haben sich in Luft aufgelöst. Die Schweiz ist ein liberales Land, die Schweizer sind tolerante Menschen. Wenn sich einer dabei erwischen lässt, wie er am Amtspult Teile seines Körpers fotografiert und die Bilder seiner Geliebten schickt, wird er zur Strafe höchstens abgewählt. Wenn einer seiner christlichen Wählerschaft eine aussereheliche Affäre beichtet, kann er es zum Staatsrat bringen», schreibt die neue Inlandchefin Christina Neuhaus, fügt aber hinzu: «Worauf die Öffentlichkeit ein Recht hat, ist die Beantwortung der Frage, ob sich Bundesrat Berset erpressbar gemacht hat. Ein erpressbarer Bundesrat sollte kein Bundesrat mehr sein. Dass die Erpresserin in die Löschung der Daten offenbar eingewilligt hat, deutet nicht auf einen willkürlichen Akt der Bundesanwaltschaft hin. Aber vielleicht hat die Bundesanwaltschaft etwas Druck gemacht? Wissen wir es? Nein. Haben wir ein Recht darauf, zu wissen, dass sich alles mit rechten Dingen zugetragen hat? Natürlich.»
Der Tages-Anzeiger berichtet sehr prominent über die ganze Affäre, verzichtete lange auf eine Wertung: «Die Weltwoche, die den Erpressungsversuch publik machte, wirft deshalb die Frage auf, ob die Justiz korrekt gehandelt hat. Gemäss Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist eine solche Löschung «grundsätzlich zulässig». «Alle Gegenstände, die zu einem Verbrechen gebraucht wurden, können eingezogen und vernichtet werden. Alternativ können sie gelöscht werden.» Die Bundesanwaltschaft betont, die Daten seien nicht komplett gelöscht, sondern bei ihr weiterhin vorhanden», so Thomas Knellwolf. Der Autor hebt aber hervor, dass der Innenminister seine Bundesratskollegen nicht über den Erpressungsversuch und die Benachrichtigung der Bundesanwaltschaft informiert hat.
Tagi-Kommentar am frühen Montagabend
In einem gegen Abend aufgeschalteten Kommentar schreibt Knellwolf: «Fraglich ist trotzdem, ob sich Alain Berset während des Erpressungsversuchs, der über drei Wochen lief, korrekt verhielt. Sein Anwalt versuchte, deeskalierend auf die Frau einzuwirken. Erst als dies das Gegenteil zu bewirken schien, erstattete er Strafanzeige. Besser wäre es wohl gewesen, wenn Berset die Sache von Anfang an den Profis von Polizei und Staatsanwaltschaft überlassen hätte. Bersets Zuwarten ist riskant, ja fahrlässig. Richtig wäre es gewesen, nicht nur die Strafverfolger einzuschalten, sondern auch den Gesamtbundesrat zu informieren. Das tat Berset nicht. Er setzte einzig den damaligen Bundespräsidenten Ueli Maurer und Justiziministerin Karin Keller-Sutter ins Bild. Begründung seines Sprechers: Es sei eine «private Angelegenheit». Das sei ein Irrtum, folgert Knellwolf in seinem Kommentar. Zwar bleibe die Vorgeschichte privat, der Erpressungsversuch hingegen sei es von Anfang an nicht gewesen.
«Explosive Sache»
Am pointiertesten beurteilt das Finanzportal Insideparadeplatz den ganzen Fall, bei dem alles im Dunkeln ist. Unter dem Titel «Bundesanwaltschaft schützt die Mächtigen» schreibt Eigentümer Lukas Hässig: «Effektiv handelt es sich um eine explosive Sache. Es geht um die Frage, ob in der Schweiz die Mächtigen von einer Art Geheimjustiz profitieren. Berset hätte zur Polizei und damit der kantonalen Justiz gehen müssen, wenn es sich um ‹eine private› Sache handelt, wie er sagt.»
Hässigs Fazit: «Der maximale Einsatz zugunsten des Regierungsmitglieds passt zu früheren Operationen. Als die UBS ihren Ex-Sicherheitsmann M. bei der Schweizer Strafbehörde anzeigte, scheute diese keinen Aufwand.»
Ganz anderer Meinung ist Arena-Moderator Sandro Brotz. In einem Tweet schreibt Brotz, der sich früher unter anderem bei TeleZüri, RTL/proSieben Schweiz, dem SonntagsBlick und der Rundschau einen Namen als Boulevard-Reporter machte: «Die Weltwoche köchelt eine unappetitliche Story, die in jeder MAZ-Prüfung durchfallen würde.»
Die meisten Schweizer Medien halten sich aber bei der Beurteilung des Falles momentan noch zurück. Ob es ein Sturm im Wasserglas oder ein handfester Skandal ist, wird sich in den nächsten Tagen weisen. Hingegen überraschte, dass alle Medien die Weltwoche-Enthüllung dieses Wochenende sehr prominent gebracht haben. (ma)