Der Bundeshausjournalist Urs Paul Engeler verliert nach 32 Jahren seine Bundeshaus-Akkreditierung, weil er die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht mehr erfülle. Betroffen seien auch seine Berufskollegen Niklaus Ramseyer und Werner C. Hug. Engeler war «Journalist des Jahres» und arbeitete für diverse Medien wie die Weltwoche, Facts, die SonntagsZeitung oder zuletzt die Handelszeitung und die Basler Zeitung. Der 65-Jährige brachte mit seinen Artikeln unter anderem Nationalbankpräsident Hildebrand und SVP-Bundesratskandidat Zuppiger zu Fall.
Herr Engeler, die Bundeskanzlei will Ihnen die Akkreditierung ins Bundeshaus entziehen. Warum?
Sie will nicht nur; sie hat. Herr Simonazzi, der Sprecher des Bundesrates schreibt mir, mit meinem offiziell beglaubigten 50-Prozent-Pensum bei der Handelszeitung erfülle ich die Voraussetzungen nicht mehr. Gemäss Reglement seien «mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle» erforderlich. Der Vorstand Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und Bundeshausjournalisten unterstützt diesen Entscheid – übrigens ohne mich je angehört zu haben.
Wie empfinden Sie diesen Entscheid der Bundeskanzlei?
Das sage ich jetzt noch nicht. Vorerst nur dies: Wenn sämtliche Journalistinnen und Journalisten, die auf der langen Liste der «Akkreditierten» figurieren (es sind vier Seiten), zu mindestens 60 Prozent eines Vollzeitjobs über das Geschehen im Bundeshaus berichten würden, so wären alle Zeitungen und Zeitschriften jederzeit randvoll mit Geschichten und Bildern aus Bundesbern. Es könnte sich also der leise Verdacht aufdrängen, dass mit dem Ja oder Nein zur Akkreditierung Personalpolitik betrieben wird.
Warum rekurrieren Sie nicht gegen diese Entscheidung?
Ich weiss noch nicht, ob ich nach über 32-jähriger Akkreditierung diese Lächerlichkeit noch anfechten will. Es wäre mir ein Leichtes, nachzuweisen, dass ich mit meinem Zusatz-Engagement bei der Basler Zeitung die behördliche Hürde von 60 Prozent locker überspringe. Dafür aber ans Bundesverwaltungsgericht zu eilen und eventuell noch weiter zu marschieren, ist wohl übertrieben. Ein solcher Kampf würde sich nur lohnen, um den Grundsatz der ungehinderten Medienarbeit und das Diskriminierungsverbot durchzusetzen. Denn die stur angewendete 60-Prozent-Klausel schliesst Pensionierte oder Teilzeitarbeitende generell von dieser Akkreditierung aus. Eine solche Aktion überlege ich mir schon.
Was bedeutet der Verlust der Akkreditierung für einen Bundeshausjournalisten?
Er darf wieder anstehen und bei der gnädigen Bundeskanzlei mit einem neuen Gesuch artig einen sogenannten C-Ausweis beantragen. Damit kann er das Bundeshaus wieder betreten, allerdings nur durch den hinteren Lieferanteneingang und durch eine Sicherheitsschleuse. Es wird alles mühsamer, ärgerlicher. Eine Schweinerei (ich sage das so) ist der Zeitpunkt des Entscheids: Genau zwei Wochen vor der spannendsten und auch wichtigsten Session seit langem wurde die Akkreditierung entzogen. Von den Bundesratswahlen am 9. Dezember sind die nur C-klassigen Journalisten sogar ausgesperrt. Um diesen Zutritt per Rekurs zu erzwingen, fehlt nun die Zeit.
Könnten Sie Ihre Arbeit weiterhin ausüben?
Ja, wenn auch eingeschränkt. Aber vielleicht motiviert die Teilausschaffung auch und schärft den staatskritischen Blick nochmals.
Wer ist von diesem Entscheid sonst noch betroffen?
Es soll sich um sieben Verbannte handeln. Ich weiss nur, dass sich darunter der langjährige Bundeshausjournalist Niklaus Ramseyer (Tages-Anzeiger, SonntagsZeitung, Basler Zeitung) sowie der Sozialversicherungsexperte Werner C. Hug, der diverse Fachmedien beliefert, befinden.
Sie arbeiten momentan für die Handelszeitung und gelegentlich für die Basler Zeitung. Wäre ein Comeback zur Weltwoche möglich?
Diese Reinkarnation bahnt sich nicht an.
Fragen: Matthias Ackeret, Bild: Keystone