Das Einzelrichteramt Zug verurteilte am 27. März 2007 zwei Personen, die illegale smart cards in Umlauf brachten, mit denen private kostenpflichtige Fernsehprogramme ohne zu bezahlen konsumiert werden konnten. Das Urteil geht zurück auf eine Anzeige der Kudelski Gruppe und weiterer Kläger Ende 2005. Auslöser der Klage waren Informationen aus dem Internet, wie Kudelski mitteilt.
Neben der Verurteilung der Beklagten zu einer Busse und der Übernahme der Kosten ordnete der zuständige Einzelrichter des Kantons Zug an, dass ein widerrechtlich erlangter Vermögensvorteil von 20'000 Franken als Ersatz an den Staat zu bezahlen sei. Die Zivilforderungen für den Schadenersatz an die Kläger wurden auf den Zivilweg verwiesen. Die beiden Verurteilten hatten als verantwortliche Geschäftsführer eine Firma mit Sitz in der Zentralschweiz betrieben.