Urteil gegen SonntagsBlick-Redaktor aufgehoben

Militärgericht - Erstinstanzliches Strafmass war unangemessen hoch.

Das Militärkassationsgericht hat am Donnerstag in Solothurn das Urteil gegen einen Redaktor des SonntagsBlick aufgehoben und zur Neubeurteilung an das Militärappellationsgericht zurückgewiesen. Dieses hatte den Journalisten wegen Verletzung militärischer Geheimnisse zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Krass übersetzt und nicht haltbar, befand das Militärkassationsgericht unter dem Vorsitz von Oberst Theo Bopp. Tatsächlich ging das Militärappellationsgericht im Juni 2005 noch über den Antrag des Auditors Michael Nonn hinaus, welcher 45 Tage Gefängnis gefordert hatte.

Das Militärkassationsgericht erinnerte an das erstinstanzliche Urteil des Militärgerichts, welches eine Strafe von 10 Tagen Gefängnis bedingt ausgesprochen hatte, und bezeichnete dieses als nicht unangemessen. Bopp konkretisierte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass die Neubeurteilung im Rahmen des erstinstanzlichen Urteils liegen sollte. Dieses hatten übrigens sowohl der Journalist als auch der Ankläger angefochten.

Tatbestand gegeben

Das Militärkassationsgericht bestätigte jedoch den Schuldspruch: Objektiv wie auch subjektiv sei die Verletzung militärischer Geheimnisse gegeben. Der SonntagsBlick-Redaktor hatte im Jahr 2003 einen Bericht über eine Kavernenanlage in Buochs NW veröffentlicht. Diese ist in der Schutzzone 2 eingeteilt und unterliegt demnach der militärischen Geheimhaltung. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Militärstrafgesetz postuliere, dass eine derartige Veröffentlichung die Auftragserfüllung von wesentlichen Teilen der Armee gefährden müsse, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei.

Das Gericht hingegen hielt fest, dass die Kaverne als Teil der Luftwaffe durch die Aufdeckung gefährdet sei, indem sie beschädigt oder gar zerstört werden könnte. Dadurch könnte die Luftwaffe geschwächt werden, womit die Frage der Wesentlichkeit bejaht werden müsse. Zudem betonte das Gericht, dass sich der Redaktor nicht nur leicht schuldig gemacht habe, da es sich um eine bedeutende Militäranlage handle. Insofern sei eine rein disziplinarische Bestrafung nicht möglich.

SonntagsBlick-Redaktor teilweise zufrieden